Rückgabe bei Elektronikgeräte auf Willhaben?
Servus Leute, mir hat mal jemand über Willhaben geschrieben der meine Bluetooth Musikbox kaufen wollte, er wollte das ich es versende, nur sagte ich ihm das ich es nicht sondern mir lieber wäre es Vorort gemeinsam zu testen damit ich danach einen ruhigen Kopf hab. Ich habe ihm das extra verdeutlicht und auf meiner Anzeige war extra noch geschrieben das es ein Privatverkauf ist und es keine Garantie noch Gewährleistung, Waren oder Geldrücknahme gibt.
Dann hat er seinen Freund geschickt, wir haben uns getroffen draußen, er hats getestet alles gut, der Preis für die Box war 130€, ich verkaufte es am Anfang für 70€ und für ihn bin ich extra noch auf 50€ runtergegangen.
Jetzt schreibt er mir nach 6 Tagen das er bei tiefen Tönen und Bässen sich überschlägt und sein Geld zurück haben will. Ich mein was soll das ganze ich verstehe das nicht mehr. Das regt mich so auf, ich hab alles mögliche getan und gezeigt und jetzt sowas? Ich bitte um Rat.. lg David
2 Antworten
Jetzt schreibt er mir nach 6 Tagen das er bei tiefen Tönen und Bässen sich überschlägt und sein Geld zurück haben will.
Schön für ihn.
Schreib ihm zurück, dass es keinen Cent gibt und Du Dir weitere Kontaktaufnahmen verbittest, fertig.
Soll die 2te Variante eine Drohung sein?
So sieht's aus.
Nochmal:
Rückerstattung kategorisch ablehnen und schreiben, dass Du gelassen auf das Schreiben seines Anwalts - das nie kommen wird - warten würdest.
Sicher das mir nichts passieren kann? Ich habe noch unseren Verlauf wie wir das abgesprochen haben.
Außerdem hat er weder meinen richtigen namen oder meine adresse, ich hab ihm angeboten zu einer zufälligen adresse zu kommen jedoch meinte er dann das wir uns am bahnhof treffen er hat nur meine telefonnummer
Muss er sich an seinen Freund wenden. Wenn der es für gut befunden hat, hast du nix falsch gemacht.
Wenn der Käufer ein so feines Gehör hat, hätte er selbst kommen und Probe hören sollen.
Ich könnte mir vorstellen die Versandkosten für eine Rücksendung zu übernehmen oder €20 nachträglichen Discount. Bei erster Variante hättest du null Verlust.
Im rechtlichen Weg würden bei einer Rückabwicklung dem Verkäufer die Kosten für beide Versandwege (wie auch Verfahrenskosten) anfallen, die würden in meinen Vorschlag vollständig von mir übernommen werden. Nötigenfalls wäre ich bereit diese Variante zu wählen.
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Soll die 2te Variante eine Drohung sein? Danke für die Antwort lg