Work and Travel während einer Freistellung?

2 Antworten

Du kannst machen was du willst. Ein AG muss dich aber nicht freistellen für ein Jahr.

Wahrscheinlich wird das auf eine Kündigung deinerseits hinauslaufen mit allen Implikationen, die das mit sich bringt.


Wenn Dein Arbeitgeber Dir ein Jahr Freistellung genehmigt und Du anschließend Deinen Job noch hast, kannst Du in dieser Zeit machen, was Du willst. Also auch ein Jahr work&travel in Australien machen.

Auf das Beantragen und Ausstellen des Visums hat es keinen Einfluss, ob Du einen Job hast. Wohl aber darauf, ob Du den Job noch hast, wenn Du zurückkommst. Kläre das mit Deinem Arbeitgeber, denn das ist Dein einziges Problem.

Die Alternative hat stufix2000 schon benannt. Das würde bedeuten, dass Du kündigen und dann nach der Rückkehr neu auf Jobsuche gehen müsstest.