Woraus besteht eine Brandwand

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Du hast schon eine Reihe Antworten bekommen, nur noch keine wirklich richtige. ;-)

Eine Brandwand muss grundsätzlich aus einem nichtbrennbaren Baustoff bestehen. Es dürfen auch keine brennbaren Bestandteile im Material enthalten sein (wie z.B. bei Gipskartonplatten).

Die Brandwand muss einer definierten Beflammung über 90 Minuten standhalten, darf in dieser Zeit nicht einstürzen, Flammen durchlassen, oder erheblich zu heiß oder zu undicht werden. Die Wand muss nach den 90 Minuten Beflammung noch einem definierten seitlichen Stoß widerstehen können, ohne einzustürzen.

Eine Brandwand muss durchgängig durch alle Stockwerke in einem Gebäude verlaufen, und in der Regel 30 cm über die Dachhaut geführt sein. Bei nebeneinander stehenden Gebäuden verschiedener Höhe mit einer Brandwand dazwischen, ist das höhere Gebäude ausschlaggebend.

Eine Brandwand muss statisch vom Gebäude getrennt sein, darf also z.B. nicht durch sich ausdehnende Bauteile des Gebäudes im Brandfall "umgeschubst" werden. Bauteile müssen an die Brandwand korrekt angebaut werden, damit die Brandwand nicht negativ beeinflusst wird.

ALLE Öffnungen in Brandwänden müssen so ausgeführt sein, dass sie im Brandfall für 90 Minuten einer einseitigen Beflammung standhalten. Das betrifft Türen, Tore, Fenster, Klappen, Schächte, Rohre, Kabel uvm. Sie müssen ggf. im Brandfall automatisch schließen, damit eine Brandausbreitung durch die Wand verhindert wird.

Und weil das alles noch nicht genügt, müssen alle Bauteile geprüft sein, brauchen also eine Bescheinigung, dass sie das können, was sie sollen. Dazu müssen sie auch noch fachgerecht eingebaut werden, weil sie ja sonst nicht in dem Zustand sind, in dem sie geprüft wurden. Was "fachgerecht" ist, bestimmen i.d.R. die Hersteller der Teile. Und der fachgerechte Einbau muss dokumentiert sein.

Ich möchte an dieser Stelle dringendst davon abraten, zu versuchen, eine Brandwand in Eigenregie, also ohne Begleitung eines Fachmannes zu errichten. Das wird schiefgehen.

Die eigentliche Brandwand zu mauern ist ja wohl einfacher, als ein z.B. Verblendmauerwerk. Wenn der jenige die Vorgaben hat (keine Schlitze usw.), dann kann er mit Steinen und Mörtel die Wand mauern - basta! Mach doch nicht bitte eine Doktorarbeit daraus.

Ich selber bin kein Laie sondern vom Fach.

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@janfred1401

Sicher, eine Mauer hochziehen ist nicht das größte Problem. Eine freistehende Brandwand ist tatsächlich eher einfach errichtet. Problematisch ist aber alles, was die Brandwand irgendwie "berührt". Bauteile, Wände, Türen, Klappen, Kabel, etc.

Das ist schon beim Neubau - wenn man es denn richtig macht, leider läuft in Deutschland in dieser Richtung noch sehr viel falsch - nicht so einfach. Vom Bestandsbau mal ganz zu schweigen.

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@hellomynameis

Danke für die ausführliche Antwort ! Habe es leider nicht gesehen das diese Antwort reingekommen ist:( vielen Dank !!!

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Eine Brandwand soll die Übertragung von Feuer auf benachbarte Häuser verhindern. Sie muss deshalb auch dann stehen bleiben, wenn das brennende Haus einstürzt. Dies kann man nur durch massives Mauerwerk oder massiven Beton erreichen, der statisch so ausgelegt ist, dass die aufliegenden Deckenbalken und Decken beim Einsturz die Wand nicht mit umreissen. Der Gesetzgeber und die Fachleute nennen die Anforderungen an diese Wände "F 90-M".

Allein eine F-90-M-Wand ist noch keine Brandwand. Das ist nur eine Wand in Bauart einer Brandwand.

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Eine Brandschutzwand muss aus "Vollsteinen" bestehen. Sie darf keine Öffnungen haben. Außerdem auch keine Rohrleitungsschlitze. Sie muss eine bestimmte Zeit einen Brand standhalten und damit dafür Sorgen, dass ein Feuer sich nicht auf ein Nachbarhaus ausbreiten kann.

Danke :)

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Es gibt auch zugelassene Brandwandsysteme in Trockenbauweise!

Z.B. W13.de von Knauf (oder gleichwertige Produkte von anderen Anbietern).

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aus feuerfestem Material, wie z. B. Beton, gemauerter Ziegel, usw. Brandschutzwände sollten möglichst keine Öffnungen oder Durchlässe haben. Ist es jedoch erforderlich, sind die Durchlässe gegen ein Durchschlagen des Feuers abzudichten. Eingebaute Brandschutztüren sollten so konstruiert sein, dass sie spätestens bei Feuer automatisch zufallen.

Eingebaute Brandschutztüren müssen grundsätzlich selbstschließend sein. (Dürfen aber mit einer Festelleinrichtung oder Feststellanlage offen gehalten werden. Diese hat Rauchmelder und lässt die Türen bei Rauch aus, wodurch sie dann wieder schließen.)

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@eilemuc

Sorry hatte nicht gesehen das die Frage kommentiert wurde... Danke !!

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