Wohnwagen trotz höherer Stützlast fahren?
Erstmal zur Situation: Skoda Fabia 3 Combi mit 50kg Stützlast eingetragen und 1000. Kg zulässigem Gesamtgewicht bei gebremsten Anhängern. Anhängerkupplung habe ich nachgerüstet. Der Wagen war nicht technisch nicht vorbereitet, in der Zulassungsbescheinigung steht aber alles über Anhängerbetrieb e.t.c. drin. Der Plan ist einen Wohnwagen damit zu ziehen, wo es mit 50kg zulässiger Stützlast ja schon sehr eng wird.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Darf ich rechtlich gesehen mit meinem Auto (50kg Stützlast) mit Anhängerkupplung (86kg Stützlast) und einem Anhänger mit zulässiger Stützlast von 75 kg fahren, sofern ich bei der tatsächlichen Stützlast die 50 kg nicht überschreite ? Es geht hier um das Rechtliche. Das man die maximale Stützlast immer auslasten sollte e.t.c. ist mir klar. Allerdings finde ich zum oben genannten Thema nichts im Internet.
Meine zweite Option wäre eventuell den Wagen nachrüsten zu lassen sofern dies möglich ist. Vielleicht kann man ja so noch die 75kg erreichen durch stärkere Federn oder ähnlichem. Da werde ich mich mal bei Skoda erkundigen, aber vielleicht ist hier ja zufällig jemand mit persönlichen Erfahrungen.
2 Antworten
Sowohl bei dem Auto, der nachgerüsteten Anhängerkupplung als auch dem Wohnwagen handelt es sich bei den angegebenen Stützlasten jeweils um den Maximalwert. Logischerweise darf man rechtlich unterschreiten- hier also die 75kg des Anhängers, nur eben nicht die 50Kg des Autos überschreiten. Sprich, einen solchen Anhänger dürftest du ziehen, ob das so sinnvoll ist kann man aber nur schwer beurteilen. Mit meinem Fabia Combi 4 ziehe ich auch immer einen leichten Wohnanhänger, merke aber, wenn ich den unbeladen aus der Scheune hole, dass das Fahrverhalten echt grottig ist. Ich habe aber um die 70Kg Stützlast und nur wenn ich die voll ausnutze ist das Fahrverhalten gut.
Darf ich rechtlich gesehen mit meinem Auto (50kg Stützlast) mit Anhängerkupplung (86kg Stützlast) und einem Anhänger mit zulässiger Stützlast von 75 kg fahren, sofern ich bei der tatsächlichen Stützlast die 50 kg nicht überschreite ?
Ja, natürlich. Die Stützlasten sind alles Maximalwerte.... wenn du den niedrigsten davon einhältst, hast du auch die anderen eingehalten und bist legal unterwegs.