Wohnungskündigung?
Kündigung (Gerichtsurteil) meiner Wohnung. Neue Wohnung wahrscheinlich doppelt so teuer. Umzug zu teuer. Kann mein Vermieter verlangen, dass ich meine finanziellen Mittel offen lege ?
Der bisherige oder der neue Vermieter?
Der alte Vermieter für Räumungskosten.
1 Antwort
Der neue Vermieter will sicher wissen, ob du dir die Wohnung auch leisten kannst, bevor er sie dir vermietet. Der alte Vermieter duerfte hingegen ueberhaupt kein Interesse mehr an deiner Bonitaet haben.
Nein. Der Vermieter (nicht Mieter!) wird dann aber die Zwangsraeumung beantragen und die Kosten von dir einfordern. Spaetestens dann wird der Gerichtsvollzieher die Abgabe der Vermoegensauskunft von dir verlangen, wenn du nicht zahlen kannst.
Ja dann ja du musst das beweisen. Aber es gibt sicherlich auch billigere Wohnungen
Der neue Mieter wäre kein Problem. Dafür gibt es ja die Kaution. Bezüglich des alten Mieter geht es darum, dass ich nicht ausziehen kann weil ich mir die neuen Mieten nicht leisten kann. Auch für die Räumung der Wohnung und Umzug habe ich kein Geld. Darf er oder sein Rechtsanwalt Einblick in mein Vermögen nehmen?