Wohnungsbesichtigung nicht zulassen?

7 Antworten

1 - 2 Besichtigungen a ca. 1,5 Stunden pro Woche mußt Du ermöglichen.

Ansonsten kann dich der Vermieter schadensersatzpflichtig machen weil er nicht zeitnah neu vermieten kann.

Daran ändert auch Corona nichts.

Du kannst natürlich bestimmen das gewisse Regeln eingehalten werden.

Wie Maske tragen und nichts anfassen.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit sich von dem ganzen "Rummel" frei zu kaufen. Leg dem VM 3 Monatsmieten als Mietausfallentschädigung auf den Tisch, dann hast Du deine Ruhe.

Lesen Sie einfach mal nach, was dazu in Ihrem Mietvertag vereinbart wurde, das erspart Ihnen eine Menge Ärger.

 Mieter sollten ein Besichtigungsbegehren des Vermieters nicht leichtfertig ablehnen. Denn eine unberechtigte Verweigerung der Besichtigung gibt dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Auch dies hat der BGH schon entschieden (BGH vom 5.10.2010 – VIII ZR 221/09 -, WuM 11, 13).

Musst du zulassen. Würdest du einer Wohnung zusagen, die du vorher noch nie besichtigt hast?

Wegen dem Virus, mach es so wie es auch alle anderen im Büro und ÖV (und auch überall sonst) zieh eine Maske an und behalte Abstand. Die Leute müssen ja nichts anfassen.

laut Mietrecht musst Du das sogar in einem gewissen Rahmen zulassen, ansonsten kann Dich der Vermieter auf Zustimmung oder Schadensersatz verklagen

Doch dazu bist du verpflichtet, ich glaube an zwei Tagen pro Monat