Wohnung kann nicht gelüftet werden . Was kann ich machen?
Hallo,
Zur Zeit befindet sich das Wohnhaus im Umbau (Balkon wird neu gemacht) . Mir wurde eine neue Fensterfront eingebaut allerdings wurde die Balkontür abgeschlossen (wegen Absturz Gefahr ) aufgrund der Sanierungsarbeiten . Die Balkontür ist allerdings die einzige Lüftungsmöglichkeit (1Zimmer Wohnung ). Ich habe jetzt schon 25 Grad in der Wohnung und mein Vermieter fühlt sich dafür nicht verantwortlich und meint ich solle mich nicht so anstellen eine Mietminderung hat er abgelehnt und mit Inkasso gedroht falls ich es doch mache . Ich kann den Balkon aber überhaupt nicht nutzen geschweige denn meine Wohnung lüften. Ich habe leider erst nächste Woche einen Termin beim Anwalt bekommen . Meine Frage ist darf man sowas überhaupt Vermieten ? Oder gibt es eine Möglichkeit fristlos zu kündigen? Wie gesagt es ist jetzt schon sehr warm und stickig in der Wohnung.
Vielen Dank im voraus
3 Antworten
Also soweit ich weiß gehört der Balkon zur Wohnung und wird von dir auch mitbezahlt. Ist der nicht nutzbar zahlst du entsprechend weniger. Ich denke, der Gang zum Anwalt ist definitiv der richtige Schritt, der wird dir da genaue Tipps geben können
Ab zum Mieterschutz, dich beraten lassen um wieviel du die Miete kürzen kannst. Denn das sind definitiv Mietminderungsgründe.
Wenn das zudem tatsächlich der einzige Weg zum Lüften ist, stellt sich die Frage, ob dein VM nicht sogar Raumfilter oder ähnliches bereit stellen muss. Hat die Küche oder Badezimmer eine Abluftanlage? dann könntest du diese ggf einige Zeit laufen lassen.
Sollte der Anwalt oder Mieterschutz feststellen, das die Wohnung durch die nicht Belüftung unbewohnbar ist, dann muß dein VM sogar Hotelkosten übernehmen.
Da bleibt Dir zum Lüften nur noch die Wohnungstür und das nächste Treppenhaus fenster . Die Bauordnung schreibt übrigens einen zweiten Fluchtweg für Brandfälle etc. vor , von daher ist die blockierte Balkontür sehr fragwürdig , sprich hierauf ruhig mal die Feuerwehr an , dann macht die Deinem Vermieter " Vorhaltungen " !
Die Anwaltkosten erstattet der Vermieter nicht !