Wohngeld Bürgergeld?
Kann ich, während ich noch Bürgergeld erhalte, einen Antrag zum Wohngeld stellen und sollte dieser positiv sein, dann erst Bürgergeld abmelden? Oder ist es besser vorher Bürgergeld abzumelden?
3 Antworten
Auch ohne Aufforderung seitens des Jobcenters ist es möglich, bei laufendem Bürgergeldbezug Wohngeld zu beantragen: im Antrag gibt man den Bezug von Bürgergeld an, sowie dass es keine Aufforderung des Jobcenters zur Wohngeldantragstellung gab.
Eine womögliche Wohngeldbewilligung wäre dann mit einer Beendigung des Bürgergeldbezuges sowie einer Erstattung oder Anrechnung des Wohngeldes verbunden.
Von einer vorzeitigen Art von „Abmeldung“ vom Bürgergeld in Form eines formalen Verzichts oder eines nicht gestellten Weiterbewilligungsantrages ist regelmäßig dringend abzuraten.
Wenn ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde bestehen sollte, würde dich das Jobcenter im Regelfall von selber auffordern dies auch nachweislich zu beantragen.
Erfüllst Du denn überhaupt die Voraussetzungen dafür, also hast Du außer Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum zu sein, auch das erforderliche zuschussfähige Mindesteinkommen ?
Auch im Leistungsbezug sollte ein Antrag auf Wohngeld möglich sein, entsprechende Nachfrage über den Bezug anderer Sozialleistungen sollte es im Antrag auf Wohngeld geben.
Würde der Antrag bewilligt, käme es sicher zu einer Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen, dass Jobcenter würde dann sicher einen Erstattungsantrag bei der Wohngeldbehörde stellen und das ganze würde mit einer möglichen Nachzahlung durch die Wohngeldbehörde verrechnet werden.
Denn beides zusammen kann man nicht beziehen !
Ich habe doch geschrieben dass das möglich ist, entsprechende Angaben über den Bezug von derzeit noch Bürgergeld sind im Antrag auf Wohngeld zu machen.
Was bringt es dir Wohngeld zu beantragen, wenn Du die Voraussetzungen gar nicht erfüllen würdest, deshalb auch die Frage nach dem benötigten zuschussfähigen Mindesteinkommen ?
Das Du beides beziehen willst habe ich auch nicht behauptet, sondern nur erwähnt, dass beides zusammen nicht möglich ist.
Bürgergeld beziehen und anschließend zus. Wohngeld schließt sich aus.
Bürgergeld abmelden, dann Wohngeld beantragen geht.
Dann nach Wohngeldbescheid ggf. wieder aufstockend Bürgergeld beantragen.
Ich weiß wo steht das ich das beides beziehen will die Frage ist doch klar formuliert??? Ob ich Vorraussetzungen erfülle?? Was hat das mit meiner Frage zu tun??