Frage zum Bürgergeld / Aufstockung und Übergang vom Wohngeld?

Hallo zusammen,

ich habe am 26. Juli Bürgergeld bzw. Aufstockung beantragt, da es bei mir finanziell nicht mehr reicht.

Zu meiner Situation:

  • Ich bin selbstständig (Kleinunternehmerregelung) und arbeite von zu Hause.
  • Gleichzeitig bin ich Hauptpflegeperson eines Kindes mit Grad der Behinderung 100, Merkzeichen G, B und H (Pflegegrad 3)
  • Ich möchte betonen: Ich bin kein „fauler Mensch“, aber es reicht einfach nicht mehr.
  • Bisher habe ich Wohngeld bezogen, was auch problemlos funktioniert hat.

Die Beantragungsstrecke der Aufstockung lief bis jetzt auch recht gut:

  • Problematisch ist nur, dass ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bin, das ist für mich die größte finanzielle Belastung.
  • Mir wurde empfohlen, beim Jobcenter nachzufragen, ob ich Aufstockung bekommen kann.

Da ich nichts zu verlieren habe, bin ich diesen Weg gegangen.

Ablauf bisher:

  • Antragstellung am 26. Juli
  • Eine Woche später: Schreiben vom Jobcenter, dass Unterlagen fehlen → habe ich nachgereicht.
  • ID-Überprüfung gemacht
  • Am 26. August erhielt ich ein Schreiben der Wohngeldstelle (datiert auf den 21. August), dass mein Wohngeld eingestellt wird. Begründung: rückwirkend ab Juli erhalte ich Transferleistungen, sodass Wohngeld und Sozialleistungen miteinander verrechnet werden.

Alles ordnungsgemäß.

Das heißt: Ich weiß jetzt zumindest, dass ich beziehungsweise meine Bedarfsgemeinschaft (Kind und ich) grundsätzlich Transferleistungen vom Jobcenter ab Juli 2025 bekomme.

Mein Problem:

  • Ich habe noch keinen Bescheid vom Jobcenter im Briefkasten.
  • Gestern war Dienstag, heute Mittwoch (27. August), aber die Postlaufzeiten können ja länger dauern.
  • Ende des Monats steht jetzt vor der Tür, und ich weiß nicht, ob das Geld rechtzeitig kommt.
  • Einen Vorschuss habe ich schon beantragt und dabei auf Härtefall plädiert.

Meine Frage:

Kann ich aus dem Schreiben der Wohngeldstelle im Kontext schließen, dass es eine nahtlose Übergangsregelung gibt und ich nun Transferleistungen erhalte?

Oder besteht die Gefahr, dass ich Ende des Monats eine Lücke entsteht, falls der Bescheid vom Jobcenter noch nicht fertig ist?

Im Moment weiß ich weder, wie hoch die Leistungen sein werden, noch wann ich das Geld erhalte. Die Situation ist ziemlich belastend, und ich habe Angst, dass ich den September irgendwie ohne Mittel überbrücken müsste.

Gibt es da Erfahrungswerte?

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Allein die Antragstellung auf Bürgergeld führt zu einem Ausschluss vom Wohngeld und der sofortigen Einstellung der tatsächlichen Zahlung. Bezüglich einer Bewilligung von Bürgergeld lässt sich damit daraus nichts schließen.

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Rechtlich hat diese Fristsetzung keine Auswirkungen.

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Mit Abmeldung von Wohngeld oder Kinderzuschlag mag ein Verzicht gemeint sein. Regelmäßig ist ein solcher Verzicht gar nicht zu empfehlen.

Ein Antrag auf Bürgergeld hat keinen Einfluss auf den bewilligten Kinderzuschlag. Dieser würde bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes weitergezahlt, aber auch beim Bürgergeld angerechnet werden.

Beim Wohngeld besteht hingegen allein durch die Antragstellung auf Bürgergeld ein sofortiger Ausschluss: die Wohngeldzahlung wird sofort eingestellt.Die Antragstellung auf Bürgergeld muss der Wohngeldstelle mitgeteilt werden.

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Dann bestünde kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

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Solange keine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt ist, wird dann Hilfe zum Lebensunterhalt („Kapitel 3“) geleistet.

Der Rentenversicherungsträger stellt abschließend den Grad der Erwerbsminderung fest, auch unabhängig von einem Renrenanspruch.

Womöglich erfolgt dann ein Wechsel in die Grundsicherung („Kapitel 4“).

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Im Standardfall beantragt ein Eltenteil Kindergeld und leitet dieses an das Kind weiter.

Wird das Kindergeld an ein nicht im Haushalt wohnendes Kind nicht weitergeleitet, kann das Kind zur Direktzahlung einen Abzweigungsantrag stellen.

Weigern sich die Eltern, Kindergeld zu beantragen, kann das Kind einen Antrag im berechtigten Interesse stellen. In diesem Fall gilt auch ein Abzweigungsantrag als Antrag im berechtigten Interesse.

Kindergeld wird rückwirkend nur für sechs Monate vor der Antragstellung ausgezahlt.

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Die infrage kommenden existenzsichernden Sozialleistungen sind zum einen im Zweiten Sozialgesetzbuch Bürgergeld oder Bürgergeld für nichterwerbsfähige Leistungsbeziehende vom Jobcenter sowie zum anderen im Zwölften Sozialgesetzbuch Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Sozialamt. Die Zuordnung ist nicht „kinderleicht“: Wesentliche Kriterien sind Alter, Erwerbsfähigkeit und mit wem man zusammenlebt.

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Nach den ersten vier Wochen besteht regelmäßig ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ansonsten mag ein Anspruch auf Krankengeld bestehen. Es muss rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt sein.

Es gibt keinen Zusammenhang mit der arbeitsrechtlichen Probezeit.

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Es gibt nur wenige Staaten außerhalb der Europäischen Union, in denen die deutsche gesetzliche Krankenversicherung einen dortigen Krankenversicherungsschutz ermöglicht, aber es gibt welche. Brasilien und die USA gehören nicht dazu.

Sollen geplante Behandlungen im Ausland durchgeführt werden, bedarf es einer vorherigen Genehmigung durch die deutsche Krankenkasse.

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Für in Deutschland gesetzlich versicherte Personen besteht in der Türkei ein Krankenversicherungsschutz nach türkischem Recht. Ein Nachweis der Berechtigung dazu muss jedoch spätestens während der Behandlung erfolgen.

Informationen dazu bekommt man von der lokalen türkischen Sozialversicherungsanstalt oder der deutschen Krankenkasse.

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Was pfändet Hauptzollamt bei Jobcenter Schulden?

Hallo, bitte keine Moralpredigten ok? Der Dank, dafür das man mit einem GDB 50 und langer Arbeitslosigkeit endlich einen leidensgerechten Job gefunden hat und ich (ohne Überbrückungsdarlehen) einen Monat komplett ohne Geld dagestanden hätte, ist, dass nun der Zoll zur Vollstreckung kommt. Ich verdiene genau 80 Euro mehr als ich Bürgergeld+Miete gehabt habe. (Teilzeit, Mindestlohn). Ich habe versucht es vorab mit einer Ratzenazahlung mit den <Beleidigung entfernt vom Support> aus Recklinghausen (Dieses Jobcenter Inkasso) doch die wollten mind 60 Euro und das war mir zu viel. Dann schicken wir ihnen den Vollstrecker, war die Antwort. Und ab da habe ich dann halt auf Sturr gestellt. Sorry aber ich kann echt verstehen, wenn die Leute dann einfach nicht arbeiten.

Ich habe nichts was man mMn pfänden könnte, außer 10 Jahre und zerkratzte Canton Boxen, einen ebenso alten Dolbyreceiver, 11 Jahren alten PC, DigitalPiano wo zwei Tasten nicht mehr funktionieren , Handy was ich zur Arbeit benötige, Ein Tablet was ich über meinen DSL Anbieter noch abzahle (Eigentumsvorbehalt), Galaxy Ultra Smartwatch (war ein Geschenk), 50 Euro 100cm Hisense TV von ebay Kleinanzeigen (3 Jahre alt, NP war 249 Euro).

Da mich das alles mehr als psychisch belastet.. Wird davon irgendwas mitgenommen? Das was ich bereits erforscht habe ist, dass Sachpfändung so gut wie tot ist und die Youtube-Reportagen über Zollpfändung, wo ein alter TV einen Kuckuck draufgeklebt bekommt, ist alles gestellt.

Danke Euch

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Eine Empfehlung mag sein, die angebotene Ratenzahlung anzunehmen. Ein Gegenangebot könnte sein, die Schuld in entsprechenden Ratenhöhen innerhalb von zwei Jahren zu tilgen.

Die Bedeutung der Vollstreckungsalternative mit Pfändungsschutzkonto und Vermögensauskunft sollte besser gut überlegt sein.

Für eine Privatinsolvenz erscheint die Summe eher als zu gering.

Ein Wohngeldanspruch sollte geprüft werden.

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Es gibt zwei dazu passende existenzsichernde Sozialleistungen: Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsbeziehende vom Jobcenter oder Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt. Welche davon infrage kommt ist vereinfacht gesagt davon abhängig, mit wem man zusammenwohnt.

Für Grundsicherung bei Erwerbsminderung wäre eine dauerhafte volle Erwerbsminderung Voraussetzung.

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Wenn selbst bewohntes Eigentum als nicht zu berücksichtigendes Vermögen gilt, werden die Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen der jeweils geltenden Angemessenheitsgrenzen anerkannt. Tilgungskosten fallen regelmäßig nicht darunter.

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Lediglich das eigene Vermögen wird berücksichtigt, nicht das Vermögen von Partnern oder Ehegatten.

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Der Nichtabschluss eines verlängernden Arbeitsvertrages ist nicht sperrzeitrelevant.

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Für Studis in einem grundsätzlich förderfähigem Studiengang mit einem aus anderen als Einkommensgründen abgelehntem Bafög-Antrag besteht ein Leistungsausschluss beim Bürgergeld.

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