wofür sind diese 360 Grad Kameras an Kreuzungen?

1 Antwort

teschnisch möglich, aber in Deutschland aus Datenschutzgründen nicht gestattet. Das bedeutet, es wäre jederzeit anfechtbar. Außerdem würde sich die Bußgeldstelle strafbar machen.

Einzige Ausnhame, kommt es zu einem Unfall nach einem rotlichtverstoß, kann anhand der Bilder Eventuell ein Rückschluss auf den Unfallhergang gezogen werden d.h. das Videomaterial als Beweismittel herangezogen werden.

nur wenn aktiv nach einem Rotlichtverstoß ein Beweisfoto angefertigt wird (Ampelblitzer) dann kann und darf auf diese weise ein solcher verfolgt werden.

lg, Anna