Wo in der USt-VAM eintragen?
Hallo,
ich erziele Einkünfte und Umsätze aus einer Fortnite Map (Online-Spiel).
Da ich Einkünfte und Umsätze erzielt habe und jetzt mein Gewerbe dementsprechend angemeldet habe, muss ich USt-Voranmeldungen vierteljährlich abgeben. Ich habe absichtlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, wo genau ich die Umsätze eintragen muss.
Das Unternehmen (Epicgames), von dem ich die Zahlungen erhalte, liegt in der Schweiz. Leistungsort = Schweiz § 3a Abs. 2 UStG
Es handelt sich um eine sonstige Leistung, die ich an Epicgames erfülle.
Somit ist diese nicht in Deutschland steuerbar.
Dabei bin ich auf den § 13b UStG gestoßen, was ziemlich gut auf meinen Fall zutrifft.
Dennoch weiß ich jetzt nicht genau, in welcher Kennziffer ich die Umsätze eintragen muss. Ich wäre davon ausgegangen, dass es die Kennziffer 30 (Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) ist, will mich aber lieber nochmal absichern.
Sollte es die richtige Kennziffer sein, würde ich bei den sonstigen Angaben aufgrund der erstmaligen Abgabe noch vermerken, dass das Unternehmen in der Schweiz liegt, damit das Finanzamt gleich bescheid weiß, worum es sich handelt.
Sollte ich zusätzlich dazu noch eine Anmerkung hinzufügen, damit das Finanzamt gleich alle erforderlichen Informationen hat?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Richtig ist, dass die Umsätze in D nicht steuerbar sind, weil der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG in der Schweiz liegt.
13b UStG kann dann schon mal gar nicht gelten, weil dieser sich auf Inlandsumsätze bezieht. Worauf sich Yungblud008 (oder vermutlich eher ChatGPT) hier bezieht, ist die Meldepflicht für 13b-Ausgangsleistungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet sowie die Tatsache, dass aufgrund der USt-Harmonisierung innerhalb des EU-Binnenmarkts alle Teilnehmerländer eine dem 13b entsprechende Regelung haben. Für diese Leistungen ist klar, dass Reverse-Charge im Empfängerland gilt und der leistende Unternehmer sich nicht weiter kümmern muss. Er muss nur die sonstigen Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG per ZM melden. Die Angabe in der USt-Voranmeldung/Erklärung dient dann zum Abgleich dieser Meldedaten.
Für Dich trifft das genannte nicht zu, da wir es mit einem Drittland zu tun haben. Welche Pflichten dort zu erfüllen sind, muss der Unternehmer jeweils selbst in Erfahrung bringen. Also bitte nicht denken, weil der Umsatz hier nicht steuerbar ist, bist Du schon fertig damit. Es kann nämlich gut sein, dass Du Dich im anderen Staat registrieren lassen musst.
Für die Schweiz habe ich das hier gefunden: https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/umsatzsteuerregeln-in-der-schweiz-fuer-auslaendische-unternehmen/schweiz-auslaendische-firmen-vermehrt-in-der-mwst-pflicht_190_504066.html
(Haufe nutzt die Finanzverwaltung, die Seiten sind vertrauenswürdig.)
Da Du wohl ausschließlich an Unternehmer leistest, scheint es für Dich kein Problem zu geben. Ich würde mich dennoch an Deiner Stelle diesbezüglich schlau machen. Evtl. gibt ja Epic Games selbst Hinweise dazu.
Die Umsätze sind (zutreffend) unter der Rubrik "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" zu erklären, allerdings ist es in der aktuellen Voranmeldung die Zeile 36 (Kennziffer 45).
In der USt-Jahreserklärung für 2024 wäre es die Zeile 75

