Wo darf man mit dem Skateboard fahren?
Ich würde gerne wissen wo ein Skateboard rechtlich hingehört, auf den Radweg, die Strasse oder den Fußgängerstreifen?
5 Antworten
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Eigentlich gehört man mit einem Skateboard auf den Bürgersteig. Allerdings wird man von den Ordnungskräften oft aufgefordert, nur im Schrittempo zu fahren, was keinen Spass macht oder gar abzusteigen.
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Söhnke Mücke (Skateboarder aus Hamburg) nach zu Folge überall xD
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Rechtliches:
Wo darf man eigentlich mit dem Skateboard fahren?
Skateboards sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sondern sie zählen zu den besonderen Fortbewegungsmitteln gemäß § 24 Abs. 1 StVO. Hieraus folgt, dass eine Benutzung der Fahrbahnen, die gemäß § 2 Abs. 1 StVO Fahrzeugen vorbehalten ist, wie auch der Radwege (= Sonder-wege für eine bestimmte Fahrzeugart) ausgeschlossen ist. Skateboards unterliegen somit den Vorschriften, die die StVO für Fußgänger im Verkehrsraum trifft. Nach § 25 Abs. 1 StVO müssen sie (vorhandene) Gehwege benutzen.
08.10.2004 Quelle: Bundesministerium für Verkehr
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Skaten ist erlaubt: in Fußgängerzonen und Wohnstraßen auf Radwegen - aber hier gibt es Ausnahmen: Beachte die Verbotstafeln! auf Gehsteigen außerhalb von Städten/Ortschaften nur auf mit blauer Tafel gekennzeichneten Rad- oder Fußwegen Quelle http://www.kinderpolizei.at/kids/tipps/skaten.html
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wenn man ein echter skater ist skatet man überrall w1chs einfach auf die verbote