Wirkt gebrannter Alkohol stärker als gegärter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Alkohol wirkt immer gleich, ob gebrannt, gebraut oder vergoren...

Den Unterschied macht die Menge an Alkohol. Brände sind grundsätzlich deutlich hochprozentiger.

Getränke (in Deutschland) die ab 16 erlaubt sind, also Wein, Schaumwein Bier, verfügen etwa über folgende Alkoholmengen:

  • Bier 4,5-6% Alkohol
  • Weine & Schaumweine 8-16%

Bei Bränden jeglicher Art bewegen wir uns in Alkoholbereichen von 30 bis 80%, meistens 30-45% (Vodka, Rum, Whisky, Gin, Weinbrand...).

Ohne Erfahrungen mit Alkohol kann man sich bzgl. der Wirkung sehr schnell überschätzen, einmal mehr wenn Alkohol schnell getrunken wird. Sehr tückisch sind auch alkoholische Mixgetränke, z.B. Cocktails mit teilweise hochprozentigen Rumsorten.

Um die Gefahren, die sich aus dem Konsum von Alkohol ergeben, zu minimieren und die Jugend zu schützen, wurden die entsprechenden Gesetze erlassen.

Es ist falsch was hier erzählt wird in Bezug auf die Gesetzgebung, dass lediglich ein Kauf verboten sei, der Konsum aber nicht. Es ist nicht relevant was wortwörtlich im Gesetzestext steht, sondern was der Gesetzgeber damit ausdrücken möchte. Gesetze müssen nicht immer alle Eventualitäten ausschließen. Die offizielle Interpretation ist maßgeblich.

Alles Gute Dir...

Gruß, RayAnderson  😏

14905403  09.03.2021, 20:05
Es ist falsch was hier erzählt wird in Bezug auf die Gesetzgebung, dass lediglich ein Kauf verboten sei, der Konsum aber nicht. Es ist nicht relevant was wortwörtlich im Gesetzestext steht, sondern was der Gesetzgeber damit ausdrücken möchte. Gesetze müssen nicht immer alle Eventualitäten ausschließen. Die offizielle Interpretation ist maßgeblich.

Das sagt vielleicht der gesunde Menschenverstand, aber bei deutschen Gesetzen gilt: Was nicht verboten ist ist erlaubt. Denn: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

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RayAnderson  09.03.2021, 20:11
@14905403

Bitte keine unsinnigen Kommentare abgeben.

Man sollte das JuSchG nicht mit dem Strafgesetzbuch vergleichen und/oder verwechseln!

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14905403  09.03.2021, 20:12
@RayAnderson

Das ist mir bewusst, aber dieser Grundsatz auf dem StGB gilt nicht nur dort.

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RayAnderson  09.03.2021, 20:13
@14905403

Dummheit schützt nicht vor Strafe. Du darfst gerne so weiter handeln...

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14905403  09.03.2021, 20:15
@RayAnderson

Unwissen schützt vor Strafe nicht, aber seine Rechte in Anspruch nehmen ist ja noch erlaubt.

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RayAnderson  09.03.2021, 20:18
@14905403

Du solltest lernen etwas bis zum Ende zu lesen und es zu verstehen. Dann würdest Du nicht derart unsinnige Kommentare abgeben.

Wer es ganz genau wissen möchte, liest Bücher wie Gesetze zu interpretieren sind, statt zu versuchen Schlupflöcher zu nutzen die dort so nicht vorhanden sind.

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14905403  09.03.2021, 20:19
@RayAnderson

Bücher von irgendwelchen Privaten Leuten sind natürlich wichtiger als Gesetze und Verordnungen. Ist klar.

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RayAnderson  09.03.2021, 20:58
@14905403

Möchtest Du es nicht verstehen oder kannst Du es nicht...?

Für unsinnige Kommentare ist GuteFrageNet die falsche Plattform.

Hier ist weder der Platz für Populismus, noch für Wortklauberei!

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14905403  09.03.2021, 21:01
@RayAnderson

Doch, ich kann (im Gegensatz zu dir) Gesetze verstehen. Du willst nicht zugeben dass du nicht fähig bist einen Paragraphen zu lesen. Andere Frage: Wie kommst du auf Populismus?

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RayAnderson  09.03.2021, 21:04
@14905403

Ich verweise auf das JuSchG... einfach lesen!

Oder aber 1 Semester Jura studieren. Das könnte Dir auch helfen und reicht für die Unterscheidung bereits aus.

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14905403  09.03.2021, 21:06
@RayAnderson

Ich habs dochh gelesen! Und hab da nichts von Konsum gelesen. Und nochmal: Was hat das mit Populismus zu tun?!

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RayAnderson  09.03.2021, 21:07
@14905403

...weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

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RayAnderson  10.03.2021, 14:57
@14905403

Einfach das von Dir selbst via copy & paste kopierte JuSchG selbst bis zum Ende lesen. Dann verstehst Du vielleicht, dass Du hier nur Unsinn schreibst.

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14905403  10.03.2021, 15:11
@RayAnderson

Ohne Begründung alles als Unsinn abzutun ist natürlich einfach, wenn man keine Ahnung hat

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RayAnderson  10.03.2021, 15:19
@14905403

Genau, deswegen solltest Du hier aufhören Kommentare zu schreiben.

Du solltest einfach das Gesetz lesen. Dort findet sich die Antwort auf die Frage, die Du hier nicht verstehst.

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14905403  10.03.2021, 15:20
@RayAnderson

Du verstehst es nicht! Ich habe dir den Gesetzestext gezeigt, und dir gezeigt, warum Jugendliche Alkohol konsumieren dürfen! Das Gesetz will Jugendliche schützen und nicht bestrafen.

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RayAnderson  10.03.2021, 15:23
@14905403

Du solltest Gesetzestexte nicht nur kopieren, sondern auch selber lesen!

JuSchG ->>> Alkohol

LESEN: ......weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Und nun sollte Schluss sein mit Deinem Spam!

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14905403  10.03.2021, 15:26
@RayAnderson

Aber ein Jugendlicher kann sich nicht selber etwas gestatten. Und das mit dem Gestatten gilt nur in der Öffentlichkeit. Wenn ein Erziehungsberechtigter außerhalb der Öffentlichkeit dem Jugendlichen/Kind Alkohol gibt, dann ist das völlig legal, weil das JuSchG nur in der Öffentlichkeit gilt. Wenn jetzt aber der Minderjährige den Alkohol in die Öffentlichkeit mitnimmt, ohne dass es der Erziehungsberechtigte weiß, macht sich niemand strafbar.

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RayAnderson  10.03.2021, 15:29
@14905403

Nicht nur Jugendliche können sich nicht selbst gestatten, was das Gesetz verbietet. Auch Erwachsene haben sich an Gesetze zu halten.

Du möchtest es nicht verstehen!

Das was Du hier betreibst ist Wortklauberei.

Das JuSchG ist keine Bestrafung, sondern dient dem Schutz.

Es ist so anzuwenden wie es verfasst wurde.

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ETSPlayer 
Fragesteller
 10.03.2021, 16:43

vielen Dank, aber diese Mixgetränke mit 4% alk sind z.b. auch ab 18

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RayAnderson  11.03.2021, 17:50
@ETSPlayer

Sehr gerne...

Danke für das Sternchen.

Bei Mixgetränken genügt ein kleiner Anteil an Brandwein oder ähnlichem Alkohol um die Alkoholverbotsstufe auf ab 18 zu heben. Hier unterscheidet der Gesetzgeber nicht nach realem Alkoholgehalt.

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Obwohl der Alkohol immer von Hefen in der Würze, Maische oder im Most erzeugt wird, kann die zum einen nicht mehr tun als allen darin vorhandenen Zucker verstoffwechseln, sie stirbt auch ab einem gewissen Alkoholgehalt selbst an ihrem Produkt.

Alle Alkoholischen Getränke oberhalb von einem gewissen Punkt sind durch Konzentration des Alkohols entstanden. Meist durch Destillation (brennen) oder durch Wasserentzug (Eisbock).

Der Alkohol wirkt dadurch zwar nicht stärker,.es.ist aber mehr davon in einer bestimmten Menge Getränk enthalten.

Um Jugendliche davor zu schützen, die Wirkung falsch einzuschätzen, hat der Gesetzgeber solche hochalkoholischen Getränke für unter 18 Jährige verboten.

Woher ich das weiß:Hobby – Als Hobbybrauer braue ich mein Bier selbst.
RedPanther  09.03.2021, 19:46
Um Jugendliche davor zu schützen, die Wirkung falsch einzuschätzen, hat der Gesetzgeber solche hochalkoholischen Getränke für unter 18 Jährige verboten.

Naja, so ein Bisschen darf man schon nach der Logik fragen, wenn Jugendliche zwar 0,33l-Wodka-Mixgetränke mit 5% Alkoholgehalt nicht kaufen dürfen, aber problemlos 10%igen Wein im 2l-Tetrapak bekommen.

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mloeffler  09.03.2021, 19:58
@RedPanther

Gesetze sind immer politische Entscheidungen. Wollte man alle Gesetze zu 100% Lückenlos gestalten, wären sie mit allen Spezifizierungen, Erklärungen und Ausnahmen und Sonderfällen irgendwann so umfangreich, dass sie nicht mehr handhabbar wären. Andererseits spielt Lobbyismus auch immer wieder eine Rolle. Mixgetränke waren ja bis vor einiger Zeit ab 16 erlaubt, bis sie begannen ein erhebliches gesellschaftliches Problem zu werden. Damals hätte man ja auch einfach alle alkoholischen Getränke unter 18 verbieten können, das hätte den Winzern und Brauereien vermutlich nicht gefallen.

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ETSPlayer 
Fragesteller
 10.03.2021, 16:42

vielen Dank!

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Auch gebrannter Alkohol ist gegärt.

Der Alkohol wird immer durch Gärung erzeugt. Durch Brennen wird er aus der Flüssigkeit destilliert. Weinbrand ist zum Beispiel einfach Alkohol, der aus Wein destilliert wurde.

oder warum sind die gebrannten mixgetränke alle ab 18?

Weil eben irgendwann mal jemand in ein Gesetz geschrieben hat, dass die gegorenen Produkte auch u18 erlaubt sind und die destillierten Produkte erst ab 18.

Ich kann mir denken, dass es damals noch keine sinnvolle andere Unterscheidung nach "starkem" und "nicht so starkem" Alkohol gab. Ein guter Teil der deutschen Gesetze hat ihren Ursprung noch im Kaiserreich. Der Alkoholgehalt war ja nicht immer auf die Schnelle mit einem Messgerät zu bestimmen.

Und seither hat es eben keine Gesetzesänderung gegeben, die nach Alkoholgehalt differenziert.

ETSPlayer 
Fragesteller
 10.03.2021, 16:44

Vielen Dank!

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