Wird meine Frau abgeschoben, wenn wir uns scheiden lassen?

2 Antworten

Alleine dass das Kind noch unter 18 und Deutscher ist, bedeutet eine Aufenthaltserlaubnis bis dahin.

Eine Ehe muss drei Jahre (nicht nur auf dem Papier) bestanden haben, damit eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Die Einbürgerung hat damit quasi nichts zu tun.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein deutscher Staatsbürger für den Ausländer bürgt.


DerCaveman  02.05.2025, 12:42

Bis zu diesem Satz ist alles korrekt:

Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein deutscher Staatsbürger für den Ausländer bürgt.

Wie du den aber meinst, verstehe ich nicht. Was bringt den die Buergschaft eines Deutschen im Hinblick auf einen Aufenthaltstitel? Beim Visum ist es mir klar (Verpflichtungserklaerung) aber doch nicht auch beim Aufenthaltstitel!

Ifm001  02.05.2025, 13:52
@DerCaveman

Da hast Du recht. Ist schon 20 Jahre her, dass ich das bei meiner späteren Frau gemacht habe um den Aufenthalt in Deutschland zu verlängern. War auch mit einer Reise in ihrem Heimatland verbunden.

Erst einmal hat sie laengst ein eigenstaendiges, also von der Ehe unabhaengiges Aufenthaltsrecht. Zudem ist sie sorgepflichtige Mutter eines minderjaehrigen deutschen Kindes. Daraus resultiert ein weiterer Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Ihr droht keine Abschiebung.