Wird das Wohngeld Bewilligt oder Abgelehnt bei diesem Szenario?
Hi, ich wollte einmal etwas bestimmtes fragen, wenn jemand alleine in einer Wohnung lebt die 1000€ pro Monat kostet (da eine Person die die Miete vorher bezahlt hat Spontan weggezogen ist), aber die Person nur 900€ pro Monat Netto Verdient, könnte diese Person Wohngeld beantragen und würde dies Angenommen oder Abgelehnt werden?
Wieso verdient die Person nur 900 € im Monat netto ist die Frage. Azubi? Mutter von kleinen Kindern?
Es geht hier um eine Ältere Frau/Mutter, über 60 Jahre alt, Teilzeit Arbeitend
3 Antworten
Für Wohngeld muss man nicht nur Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein, sondern auch über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Man müsste also soviel eigenes Einkommen haben, dass man seine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kann und dann sollte man vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB- ll oder Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt min.noch 80 % von derzeit 563 Euro Regelbedarf zur Verfügung haben.
Mit Wohngeld wird es also sehr wahrscheinlich nichts, dann sollte ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter gestellt werden, wenn sie arbeitsfähig ist und noch keine Altersrente bezieht.
Sonst wäre das Sozialamt zuständig.
Ich gehe einmal davon aus, dass die Wohnung für diese Person alleine nicht angemessen ist, aber auch dann müsste die tatsächliche Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom derzeit im ersten Jahr bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt werden.
Wohngeld kann man immer beantragen, aber ob du etwas bekommst ist eine andere Sache, trotzdem wirst du auch mit Wohngeld die Wohnung nicht halten können.
wovon willst du denn Leben?
denk doch nicht das man dir 500 € Wohngeld bewilligt
wer steht denn als Mieter im Mietvertrag?
der der ausgezogen ist,oder du?
Die Wohnung ewig lange weiter zu halten ist hier auch nicht der Plan, es geht nur darum eine Überbrückung für ein Paar Monate zu schaffen da halt der Mietzahler spontan umgezogen ist und aktuell keine neue Wohnung in Sicht ist.