Wird bei schwangeren Frauen die Miete bezahlt?
Zum Beispiel jemand hat ne eigene Wohnung geht arbeiten und kann die Miete zahlen, wird doch plötzlich schwanger und der Freund verdient auch nicht so viel und wohnt nicht so in der Nähe von der Partnerin, was kann dann die Frau machen wenn sie schwanger ist weil arbeiten kann sie ja nicht, von wem wird die Miete dann bezahlt wenn Eltern nicht helfen?
13 Antworten
Wenn sie vor der Schwangerschaft arbeiten und die Miete zahlen konnte, kann sie dies auch während der Schwangerschaft. Es spricht i.d.R. nichts dagegen schwanger zu arbeiten.
Und wenn man die Miete nicht zahlen kann, muss man sich eine adäquate Wohnung suchen.
Wenn das auch nicht hilft und man weit unter Durchschnitt verdient, gibt es Ämter, die einem finanziell unter die Arme greifen können.
Der Vater des Kindes ist übrigens unterhaltspflichtig, sobald es da ist.
Entweder kann sie während der Schwangerschaft arbeiten oder bekommt ein Beschäftigungsverbot, dann wird das Gehalt weiter gezahlt.
Nach der Geburt gibt es Kindergeld, Unterhalt vom Kindsvater und Elterngeld. Außerdem hat sie die Möglichkeit, das Kind in eine KITA zu geben und wieder zu arbeiten.
Also ich hab in der ersten Schwangerschaft bis 6 Wochen vor der Geburt problemlos gearbeitet. Jetzt (bei der zweiten schwangerschaft) hab ich noch 2 Wochen bis die mutterschutzzeit greift und werde diese vorraussichtlich auch bis zum Ende arbeiten. Wo ist dein Problem?
Schweres heben? Das darfst du natürlich nicht, aber dagegen muss dein Arbeitgeber vorsorgen und dir eine Alternative anbieten. Kann er das nicht, wird evtl. ein berufsverbot ausgesprochen. Währenddessen erhälst du aber deinen vollen Lohn bis 8 Wochen nach der Geburt. Im Anschluss gibt's Elterngeld und evtl. Elterngeldzuschuss....Wieso Also Gelder vom Staat beziehen? Bist du bedürftig?
Und zum Thema Heben: mein erstes Kind USt 1,5 jahre alt...die Schleppe och täglich...klar ist das nicht gut, aber da bleibt einem dann halt nichts anderes übrig und bisher hatte es keinerlei negativer Auswirkungen.
Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Sie wäre nicht die erste Frau, die schwanger arbeitet. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag.
Bis dahin, außer es gibt gesundheitliche Gründe, ist arbeiten nicht verboten.
... und dass der Freund nicht so viel verdient, daran könnte er sicher etwas ändern
Über die Nähe will ich mal nicht sprechen, denn zum schwängern war die Nähe mehr als ausreichend.
o)
Eltern:
... da kommt es auf das Alter der Frau an. Ggf hat sie ja Ansprüche auf Kindesunterhalt. Das ist von hier aus nicht zu klären.
Als letztes Mittel, bliebe noch Hartz IV, sofern sie keine ausreichende Einkünfte wie z.B. Lohn, Mutterschaftsgeld (während der Schutzfrist) usw. hat
Während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber. Nach der Geburt ne Zeitlang von der Krankenkasse.
Bis 12 Monate nach der Geburt gibts Elterngeld von der Familienkasse. Da dies aber nur etwa 60% vom Netto ist, könnte es in deinem Fall ggf. knapp werden. D.h. man geht möglichst bald wieder arbeiten.