Wird ALG1 weitergezahlt, bis die neue Steuer-ID nach Gewerbeanmeldung eintrifft?
Ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet und warte nun auf meine neue Steuer-ID. In der Zwischenzeit frage ich mich, ob das Arbeitslosengeld 1 (ALG1) weiterhin gezahlt wird, bis ich offiziell mit meiner Arbeit beginnen kann. Hat jemand Erfahrung damit oder weiß, wie lange dieser Prozess normalerweise dauert?
wenn man zu beispiel mit gewerbe 500euro monatlich verdient bekommt man dan noch immer alg1
5 Antworten
So etwas solltest du vorher mit deinen Sachbearbeiter klären. Auf jeden Fall musst du das auch direkt anzeigen. Bei geringem Umfang der gewerblichen Tätigkeit wird das ALG 1 nicht gekürzt .
Das lass besser weg mit dem ' ich hoffe es geht Ihnen gut ' . Wenn du schon ein Gewerbe angemeldet hast, kannst du den Gründungszuschuss nicht mehr bekommen. Also Gewerbe wieder abmelden. Da du offensichtlich auch noch nicht tätig gewesen bist, hast du auch kein Gewerbe betrieben.
Und dann musst du noch wissen, ob das eine Optionskommunen ist. Da gelten nämlich teilweise andere Regeln.
Optionskommune spielt in der Regel aber erst ab ALG 2 eine Rolle .
Deine Steuer ID wurde dir vor Jahren zugeteilt und wird sich nicht durch das Anmelden eines Gewerbes ändern.
ein kolege sagte mir das ich neue bekomme weil ich verheiatet bin
Aha, dann wird es wohl stimmen. Dann warte einfach weiter...
Das sollte nichts miteinander zu tun haben.
ein kolege sagte mir das ich neue bekomme weil ich verheiatet bin
aber mann kann noch nicht arbeiten mit seinen gewerbe wenn man nicht die steuer id bekommen hat. Wenn man arbeiter bekommt man nicht mehr alg1
Nochmal: Diese Dinge haben nichts miteinander zu tun. Dein ALG1 wird bezahlt, egal ob du eine Steuer-ID hast oder ein Gewerbe anmeldest.
verstehe ich nicht wenn man sein gewerbe hat und geld verdient ist man nicht mehr arbeitslos
wenn man zu beispiel mit gewerbe 500euro monatlich verdient bekommt man dan noch immer alg1
Ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet und warte nun auf meine neue Steuer-ID.
Deine Steuer-ID hast du seit deiner Geburt bzw. Einwanderung in Deutschland. Die bleibt dein Leben lang gleich.
Nach deiner Gewerbeanmeldung bekommst du eine Steuernummer und eine USt-ID, sofern du Letztere beantragt hast.
Das sind aber zwei andere Nummern als die Steuer-ID
Die Steuer ID bleibt dein Leben lang die Gleiche
ich habe ihr so geschrieben was meinen Sie
Sehr geehrtere Frau ...,
ich hoffe, es geht Ihnen gut.
Ich möchte mich mit einem Gewerbe im Bereich Reinigung und Hausmeisterservice selbstständig machen und wende mich daher an Sie, um mögliche Unterstützungsangebote durch die Agentur für Arbeit zu besprechen.
Ich bin hochmotiviert, diesen Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen, und bitte um Ihre Unterstützung – sowohl in finanzieller Hinsicht (z. B. durch einen Gründungszuschuss), als auch in Form von Beratung, Schulungen oder Förderprogrammen, die für mein Vorhaben relevant sein könnten.
Gerne würde ich einen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen