will mich meine Fahrschule flaxxen?

2 Antworten

Gegenüber der Fahrschule musst du keinen Nachweis über den Erste-Hilfe Kurs bringen, gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde jedoch schon.

Der Erste-Hilfe Kurs ist prinzipiell ein Leben lang gültig, wenn du diesen also bereits gemacht hast, dann kannst du diesen auch wieder bei der FE-Behörde mit einreichen, ohne diesen erneut absolvieren zu müssen.

Da du nach dem 01.04.2015 eine FE erworben hast wirst du auch den Erste-Hilfe Kurs absolviert haben, vor diesem Datum war es auch ausreichend die lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu absolvieren. Das war ein verkürzter Kurs, ist aber nicht mehr ausreichend für die FE und für dich in diesem Fall sowieso irrelevant.

Man hat dir damals, als du den Erste-Hilfe Kurs absolviert hattest, eine Bestätigung darüber ausgestellt. Diese musst du einfach beim Antrag auf den Erwerb einer FE mit einreichen. Wenn du diesen Nachweis nicht mehr hast, dann musst du den Kurs erneut machen.

Da hat aber die Fahrschule keinerlei Einfluss drauf, hier ist es die Fahrerlaubnisbehörde die dir ein Bein stellt.

migebuff  25.07.2023, 07:28

§19 Abs 2 FeV:

Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

Warum ist bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis nicht auf einen Nachweis zu verzichten?

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Laut dem ADAC muss ich keinen Nachweis einbringen

Nicht nur laut ADAC, sondern auch laut Fahrerlaubnisverordnung.

§19 Abs 2 FeV:

Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

Dass du bereits an einer solchen Schulung teilgenommen hast, ergibt sich aus der unwiderlegbaren Tatsache, dass dir 2019 eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, für deren Beantragung du den Nachweis damals bereits erbracht haben musst.

Es gibt daher drei Möglichkeiten.

  • Du weist die Behörde auf ihren Irrtum hin und hoffst auf Einsicht
  • Du verlangst einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung deines Antrags und klagst dagegen vor dem Verwaltungsgericht, was sich über Jahre hinzieht
  • Du machst den Kurs erneut und bewahrst diesmal die Bescheinigung besser auf.