Wieviel würde ich für dieses Tattoo auf'm unterarm bezahlen?

9 Antworten

Du willst allen Ernstes gratis Werbung für so einen Millionen/Milliarden-Konzern machen?

Die Marke ist geschützt und darf nur mit Genehmigung des Eigentümers benutzt werden.


luca446 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 10:01

Ich habe nicht vor mir das stechen zu lassen mit der Absicht Werbung für playstation zu machen sondern weil ich schon seit Jahren playstation zocke und playstation einfach geil ist

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IQInky2255  30.10.2019, 10:48
@luca446

"Opa was ist der Schrumpelquatsch auf deinem Arm?"

"Das war mal eine Spielekonsole von so einem asiatischen Hersteller. War früher total hip. Wir haben viele Spiele gespielt."

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Fox1013b  30.10.2019, 10:58
@IQInky2255

Auf der anderen Seite könnte es dir ja völlig egal sein, was andere Menschen so auf ihrem Körper tragen möchten...

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IQInky2255  31.10.2019, 20:56
@Fox1013b

Mir? Ist es total... Die Situation stell ich mir nur lustig vor

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Möglicherweise sehr sehr viel, wenn Sony Wind davon bekommt.....

Woher ich das weiß:Hobby – Leidenschaft

ThadMiller  30.10.2019, 09:54

Quatsch, das ist schlimmstenfalls Gratiswerbung.

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Orothred23  30.10.2019, 09:55
@ThadMiller

Das kann so oder so ausgelegt werden, im Zweifel entscheidet das deren Rechtsabteilung.....ich würde es lassen :D

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Orothred23  30.10.2019, 10:00
@ThadMiller

Da bist du leider auf dem Holzweg, es geht hier um ein geschütztes Markensymbol, welches ohne Genehmigung verwendet wird.....

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ThadMiller  30.10.2019, 10:00
@Orothred23

Eine Marke schützt nur vor Nutzungen mit der Marke identischer oder ähnlicher Zeichen durch Dritte im „geschäftlichen Verkehr“. Daher ist bei markenrechtlichen Abmahnungen zunächst zu prüfen, ob der Abgemahnte die Marke tatsächlich im „geschäftlichen Verkehr“ genutzt hat.

Der Begriff des „geschäftlichen Verkehrs“ wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt und umfasst grundsätzlich alle Bereiche, in denen außerhalb des Privatbereichs einer unbestimmten Vielzahl von Personen eine Ware oder Dienstleistung unter der geschützten Marke (nicht notwendig gegen Entgelt) angeboten wird.

Nicht unter „geschäftlichen Verkehr“ fällt die rein private Nutzung (z.B. auf einer privaten Webseite, in einem privaten Blog, in einer privaten eBay-Auktion). Aber auch bei einer privaten Nutzung müssen Grenzen eingehalten werden, so darf die Marke bzw. der Markeninhaber nicht durch Schmähungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen verletzt werden.

Auch innerbetriebliche Vorgänge, die nicht über den internen Unternehmensbereich hinauswirken, unterfallen nicht dem „geschäftlichen Verkehr“.

https://www.ra-himburg-berlin.de/markenrecht/faq/1088-wann-darf-man-wie-wo-fremde-marken-nutzen.html

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baamkill  30.10.2019, 10:01
@ThadMiller

Richtig.- Woher Sollte Sony das auch mitbekommen und ich denke nicht, dass sie ihre teuren Anwälte wegen einem Tattoo beauftragen :D man man immer diese Internetjuristen hier :D

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luca446 
Beitragsersteller
 30.10.2019, 10:04
@baamkill

Außerdem würde ich ja auch Werbung für Sony machen also win win Situation

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Orothred23  30.10.2019, 10:05
@ThadMiller

Nach dieser Grundlage würde ihm kein Tätowierer der Welt dieses Symbol stechen, da es genau dann im "geschäftlichen Verkehr" genutzt wird.....

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Orothred23  30.10.2019, 10:08
@ThadMiller

Achso? Der Tätowierer verkauft ihm also nicht gewerblich eine Dienstleistung, für die er dieses Logo verwendet? Du solltest Texte, die du postest, schon auch verstehen ;-)

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ThadMiller  30.10.2019, 10:09
@Orothred23

Du verstehst die Gesetzeslage nicht. Das ist das Problem.
Er kann ja sogar sagen, das er es selbst gestochen hat, wenn dich das etwas beruhigt...

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Orothred23  30.10.2019, 10:10
@ThadMiller

DU verstehst die Gesetzeslage nicht

Was man alles sagen kann, ist für die Betrachtung nicht relevant. Ich kann auch sagen, dass ich den Mord nicht begangen hab, deswegen ist Mord immernoch strafbar.....

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FUGU89  30.10.2019, 10:11
@Orothred23

Gibt's da konkrete Fälle mit gerichtsurteile oder vermutest du das alles.?

Wie immer Quelle wäre sinnvoll:/

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ThadMiller  30.10.2019, 10:12
@FUGU89

Glaub mit, da kommt nichts mehr. Kann auch gar nicht.

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Orothred23  30.10.2019, 10:19
@FUGU89

Siehe §53 Absatz 1 UrhG:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Trifft bei einem Tätowierer so nicht zu......

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ThadMiller  30.10.2019, 10:27
@Orothred23

Der Fragesteller ist NICHT der Tätowierer. Sony kann also wie mehrmals gesagt dem Tatoobesitzer nichts anhaben. Nur darum ging es die ganze Zeit.

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Orothred23  30.10.2019, 10:27
@ThadMiller
Nach dieser Grundlage würde ihm kein Tätowierer der Welt dieses Symbol stechen, da es genau dann im "geschäftlichen Verkehr" genutzt wird.....

Dieser Aussage hast du widersprochen. Natürlich ging es hier um den Tätowierer.....

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ThadMiller  30.10.2019, 10:52
@Orothred23

"Möglicherweise sehr sehr viel, wenn Sony Wind"

Ich lass dich jetzt mit deiner Uneinsichtigkeit alleine.

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Orothred23  30.10.2019, 10:54
@ThadMiller

Du bist doch gerade genau so uneinsichtig, zuzugeben, dass deine Ausführungen falsch waren, als ich auf den Tätowierer umgeschwenkt bin. Du magst ja mit der Aussage recht haben, dass dem Tätowierten nichts passieren kann....

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Frage bei Sony nach..

50 bis 150 € je nach Tätowierer.

Je nach Qualität 50 Euro oder teurer.

Teuer wird es dann, wenn du es in ein paar Jahren entfernen willst :)