Wieso hat sich der Täter von Natascha Kampusch selber umgebracht?
Ich würde doch die paar Jahre im Gefängnis sein danach frei als mein Leben wegzuschmeißen ! Soviel hätte er doch wahrscheinlich eh nicht bekommen ?
Körperverletzung verjährt nach 5 Jahren, sie wurde 10 Jahre lang festgehalten .. sie wurde ja ( zumindest in der Verfilmung ) anfangs öfters geschlagen später aber nicht mehr.
6 Antworten
Sein Lebenssinn war es, Natascha gefangen zu halten. Alles was er machte, drehte sich um sie. Das war dann nicht mehr gegeben. Sein ganzes Leben stürzte zusammen.
Vermutlich wusste er tief drin auch, dass er falsch gehandelt hat und schämte sich. Er wollte / konnte sich dem nicht stellen. Er wäre nicht klar damit gekommen, dass die ganze Welt (kann man hier fast schon wörtlich nehmen) mit dem Finger auf ihn zeigte. Da wählte er lieber den Tod.
Es ist oft so, Verbrecher sich lieber selbst umbringen als für ihr Verhalten gerade zu stehen.
Und bei dem was er gemacht hat, hätte er definitiv mehr als nur ein paar Jahre bekommen. Das wäre sicher auf lebenslänglich rausgelaufen. Du verkennst da offensichtlich die Tragweite seiner Taten.
Ja, da hast du recht. Aber dir ist trotzdem nicht bewusst, wie viel Schuld der Mann auf sich geladen hat. Und Psychiatrie kann auch wie ein Gefängnis sein.
Abgesehen davon kenne ich das Recht in Österreich nicht. Das ist ja nicht in Deutschland passiert.
Weil das Karma zurückgeschlagen hat. Also tatsächlich Aktion und Reaktion. Er wurde von schlimmen Gefühlen heimgesucht. Das kann (alleine)der ruinierte Ruf sein. Ist das nicht genug? Das ist Karma
Warum hat sich ein Amokläufer umgebracht? Das hat nix mit der Haftstrafe sondern mit der Psyche zu tun. Manche können nicht ertragen was sie getan haben und z. B. Natascha Kampusch's Entführer hatte sicher ein paar Probleme und hat sich deswegen umgebracht.
Da geht / ging es nicht nur um Körperverletzung. Die Liste der Straftaten ist länger:
Freiheitsberaubung (in besonders schwerem Fall), Vergewaltigung in diversen Fällen - um nur mal zwei Punkte aufzugreifen. Das hätte wohl mindestens 10 Jahre Haft bedeutet, vermutlich mit anschließender Sicherungsverwahrung (besondere Schwere der Schuld).
Es ist überhaupt nicht sicher, das es Selbstmord war. Dafür gibt es mehr als genug Zweifel. das muss erstmal zuende ermittelt werden.
https://www.vol.at/kampusch-neues-gutachten-soll-zweifel-an-suizid-von-priklopil-aeussern/4694800
lebenslänglich darf es nicht geben rechtlich wenn es keine Tat war die mit lebenslang bedroht ist ( Mord oder schwere Verbrechen mit Todesfolge ).