Anzeige Körperverletzung?
Erstmal Hallo, vor zwei Tagen hat sich ein Handgemenge, zwischen mir und meinem Nachbarn zugetragen. Er ist 60, ich 23. Es fing mit einem Streitgespräch an, dann begann er mit der Faust auf mich einzuschlagen und ich wehrte mich. Bin ca 2 meter groß und schon gut gebaut. Gehe regelmäßig ins Fitnesscenter.
Zur Vorgeschichte, er hatte sich in Vergangenheit über den Lärm, der angeblich aus meiner Wohnung kommen würde beschwert. Es kam vermehrt zu Eskapaden vor meiner Tür. Er donnerte mitten in der Nacht volltrunken an meine Tür und hat mir schon mehrmals damit gedroht, mich umzubringen. Es kam damals schon zu körperlichen Auseinandersetzungen, aber nichts, was ich mit meiner Statur hätte ernst nehmen müssen.
Nun ist er bei dem Disput unglücklich gestürzt und hat geblutet. Ich beteuere meine Unschuld, indem ich ausdrücklich anmerken möchte, dass ich diesen Mann nie geschlagen habe! Ich habe ihn lediglich mit einem Judogriff von mir weggezogen und er ist hinter mich auf den Boden gefallen.
Er stand aber wieder rasch auf und seine Frau kam ihm mit einem Regenschirm zur Hilfe und hat sich mitten ins Choas eingemischt. Beide sind natürlich wie zwei Bekloppte auf mich losgegangen. Ich habe versucht sie von mir weg zu drücken, weil ich es ehrlich gesagt nicht für nötig befinde, einem alten Mann die volle Wucht meiner Kräfte spüren zu lassen.
Die Polizei kam nach der Auseinandersetzung zuerst zu ihm und hat ihn vernommen. Natürlich auch Fotos gemacht. Dem strafenden Blick des einen Polizeibeamten nach zu beurteilen, glaubte er mir ich haben den alten Mann nicht geschlagen nicht. Ich habe troztdem Anzeige gegen ihn erstattet. Ich bin mir auch zu 80% sicher, dass er keinen StrafANTRAG gestellt hat.
Jetzt sieht es natürlich so aus, als hätte ich ihn vermöbelt. Er hat sich dann später noch ins Krankenhaus einweisen lassen, vielleicht um sich den Schaden von einem Arzt bescheinigen zu lassen, vielleicht auch um sich an mir zu rächen, sodass die Tat so schlimm wie möglich erscheint. Seine Frau zeigte mir danach noch ihre blauen Flecken, wobei meine Mutter die im gleichen Alter ist, schon blaue Flecken bekommt, wenn sie sich ungünstig an der Sofakante stößt.
Ich bin auch schon vorbestraft, aber nicht wegen Körperverletzung und wurde schon nach Erwachsenenstrafrecht behandelt.
Habe auch schon einen Anwalt konsultiert und ihn nach Pauschalen befragt. Zum Beratungsgespräch kam es aber noch nicht.
Was ist jetzt zu erwarten? Leichte Körperverletzung? Schwere Körperletzung? Kommt es zur Verhandlung? Muss ich ins Gefängnis? Wobei ich mir nicht sicher bin ob bei dem Sturz, nachhaltig irgendwas kaputt gegangen ist. Zählt die Aussage der Frau denn überhaupt, wenn sie ein Familienmitglied ist? Verliert das dann nicht an Glaubwürdigkeit? Schließlich will sie ihren Mann ja decken.
Hoffe jemand kann mich ein wenig beruhigen. Bitte nur ernst gemeinte Ratschläge und keine unnötigen Schuldzuweisungen. Danke!
4 Antworten
Die Nummer mit dem Regenschirm ist noch ausbaufähig.
Ansonsten war keiner von uns bei dieser Prügelei dabei und kennen nur Deine Erklärung.
Warte einfach ab, ob und was da seitens der Polizei auf Dich zukommt.
Langfristig würde ich wegziehen. Du wirst den Typen nicht los und wenn Ärger absehbar ist, dann sind dir da ziemlich die Hände gebunden.
Vor Gericht und auf hoher See... Wenn du dir sicher bist, dass dein Nachbar keine Anzeige erstattet hat würde ich an deiner Stelle die Anzeige auch zurückziehen und einen Prozess vermeiden.
Ansonsten brauchst du einen Anwalt. Mit einer guten Verteidigungsstrategie solltest du da unbeschadet herauskommen.
Ich bin gerade erst hier hingezogen...Und er hat keinenAntrag gestellt, das ist was anderes. Eine Anzeige kann man unformel direkt vor Ort machen. Beim Antrag muss er aufs Präsidium.
Ob leichte oder schwere, entscheidet dann die StA, was Sie anklagt.
Da Du auch noch Vorbestraft bist, könnte alles möglich sein.
Wichtig ist erstmal ob Körperverletzung oder schwere Körperverletzung angeklagt wird.
Es sind schon Leute zur Haftstrafen verurteilt worden, die keine Vorstrafe haben.
War Er beim Arzt oder im KH und hat sich die Verletzungen attestieren lassen?
Falls ja, ist es für die StA und dem Gericht wichtig, was attestiert wurde.
Er hat den Notarzt gerufen am gleichen Abend. Jedoch mehrere Stunden nach der Tat.
Das spielt keine Rolle ob sofort oder Stunden später.
Dann ist es wichtig, was der Notarzt attestiert hat, denn dieses Formular wird dem Gericht und zuständigen Staatsanwalt vorgelegt.
Sollte es zum Prozess kommen und Du Dir einen Anwalt nehmen, oder vom Gericht gestellt bekommen (nicht zu empfehlen) wird dein Anwalt vorab Akteneinsicht haben, dann wird Er Dir das schon sagen und alles weitere mir Dir besprechen. Warte erst einmal ab, ob eine Vorladung von der Polizei kommt, dann würde Ich Dir empfehlen einen Anwalt für Strafrecht zu suchen.
Also ist die Vorladung der Polizei, damit gleichzusetzen, dass eine Gerichtsverhandlung initiert worden ist? Oder kann das Verfahren doch noch eingestellt werden?
Nein. Du erhälst Gelegenheit Dich zum Tatvorwurf zu äußern. Und je nach Sachlage wird dann von der Sta. eingestellt, oder Du bekommst das "Angebot" dass gegen Auflage eingestellt wird, oder Du bekommst einen Strafbefehl über x Tagessätze, oder es folgt eine Verhandlung.
Anwalt macht noch keinen Sinn. Wird eingestellt bleibst Du auf den Kosten sitzen. Akteneinsicht kannst Du auch selber vornehmen. Kostet lediglich 12 Euro. Dann weißt Du was genau Dir vorgeworfen wird und könntest Dich entsprechend bei der Polizei äußern.
Ganz großes dankeschön an dich für diese Information !!!
Hmmm. Nach der Schilderung des OPs kann es sich in keinem Fall um schwere Körperverletzung handeln. Bestenfalls um gefährliche. Und selbst dafür gibt es keine Anhaltspunkte.
Also ist mit einer Geldstrafe (gemäß stgb pg.223) zu rechnen, oder muss ich tatsächlich in Anbetracht der erdrückenden Beweislast ins Gefängnis?
Welche Vorstrafe hattest du den noch?
Spielt das eine Rolle ? jedenfalls nichts, was in die Richtung einer Körperletzung käme.
Btmg, Diebstahl, Taxi Zeche prellen und ja, Jugendsünden halt
Das ist eher schlecht. Ersttäter bekommen (bei "Bagatelldelikten") häufig so eine Art Strafrabatt. Das fällt bei Dir dann schon einmal flach.
Das ist nahezu ausgeschlossen. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wird oft genug einfach eingestellt. So viel ist ja nun auch nicht passiert. Im schlimmsten Fall gibt es ein paar Tagessätze. (So im Bereich von 30 - also ein Monatseinkommen)
Lies dich mal ein. Schwere nur wenn er nachhaltig einen Schaden von der Tat davongetragen hat. So wie Verlust des Sehvermögens etc. Habe mich schon zottelig gegoogelt.