Wieso behaupten manche die Impflicht(egal welche Impfung) sei ein Eingriff in die Freiheit?

11 Antworten

In die Freiheit selber über seinen Körper und seine Gesundheit zu bestimmen. Ein medizinischer Eingriff, egal welcher, erfüllt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe primär immer den Straftatbestand der (gefährlichen) Körperverletzung gemäß §223 des Strafgesetzbuches (StGB) bzw. §224 StGB. Eingriffe, sind nur mit der Einwilligung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters zulässig. Was die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH entschieden hat, wurde durch das sogenannte "Patientenrechtegesetz" vom Gesetzgeber in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeführt, die Einwilligung des Patienten, ist beispielsweise in §630d BGB geregelt. Dadurch, soll das hohe Selbstbestimmungsrecht der Patienten gewahrt bleiben. Niemand darf einen Heileingriff ohne rechtskräftige Einwilligung des Patienten durchführen, auch dann nicht, wenn daraus der Tod des Patienten oder schwere gesundheitliche Folgeschäden resultieren. Bei Ärztinnen und Ärzten, findet es sich zudem auch noch in der ärztlichen Berufsordnung der Ärztekammern wieder, dass sie die Einwilligung benötigen.

Mfg

Hallo,

Wieso behaupten manche die Impflicht(egal welche Impfung) sei ein Eingriff in die Freiheit?
  • Pflicht = Verpflichtung
  • Freiheit = frei von Verpflichtungen

Bezogen auf die Corona Pandemie ändert sich diese grundlegende Freiheit.

Das Grundgesetz in Deutschland garantiert Freiheiten. Diese beschränken sich allerdings sobald andere Menschen davon betroffen sein könnten. Eine Pandemie ist keine private Angelegenheit, sondern betrifft die Gesellschaft. Wenn die Gesellschaft gefährdet ist, hat der Staat das Recht gewisse Freiheiten einzuschränken. Er ist sogar verpflichtet zum Schutz der Gesellschaft Beschränkungen zu erlassen. Diese muss verhältnismäßig sein. Das kann auch eine Impfpflicht bedeuten.

Impfverweigerer schreien gerne nach Freiheit und berufen sich auf das GG. Dabei wird gerne vergessen, dass auch das GG Einschränkungen kennt und diese benennt. Die Freiheiten eines jeden Einzelnen enden immer dort wo andere Menschen damit eingeschränkt werden oder werden könnten. Schließlich hat jeder Mensch das Recht auf diese Freiheiten.

Alles Gute Dir... und bleib gesund.

Gruß, RayAnderson  😉

Eine Impfung ist meist ein Einstich und eine Einbringung einer Substanz in den Körper. Sie ist also eine Körperverletzung - ähnlich wie eine Operation.

Ebenso wie bei einer Operation gibst du bei Impfungen dein Einverständnis dazu, weil der Nutzen dieser medizinischen Behandlung den "Schaden" (Pieks + Impfreaktion) bei weitem übertrifft.

Bei einer Impfpflicht wirst du durch Sanktionen (Einschränkung gewisser Freiheiten + Geldbußen) zu einer Impfung gedrängt/genötigt. Dieser Eingriff in deine persönliche Freiheit wird dadurch gerechtfertigt, dass die Impfung durch die Verminderung schwerer Verläufe die Krankenhäuser entlastet und auch die Ansteckungsgefahr vermindert (bei COVID-19 leider nicht vollständig!).

Grundsätzlich wird unsere persönliche Freiheit in vielen Dingen zum Nutzen und Schutz der Gesellschaft eingeschränkt - hier nur einige Beispiele:

  • Es gibt Vorschriften im Straßenverkehr: nicht jede Geschwindigkeit ist erlaubt.
  • Man darf nicht bei Rot über die Kreuzung fahren
  • Man muss Steuern zahlen
  • Es gibt Helmpflicht und Gurtpflicht.
  • Man darf beim Lenken nicht mit dem Handy telefonieren.
  • ...

Viele dieser Einschränkungen verstehen sich bei vernünftiger Überlegung von selbst. Aber weil nicht alle Menschen immer vernünftig denken und handeln, muss es Vorschriften geben.

Weil der Erhalt von Grundrechten von der Einwilligung zur Körperverletzung abhängt.

3.2. Eingriff
Ein Eingriff in ein Grundrecht ist immer dann gegeben, wenn eine unmittelbare, zielgerichtete Beeinträchtigung des Schutzbereiches erfolgt. Bei einer Impfung wird der Körper abgeschwächten Krankheitserregern mit dem Ziel einer aktiven Immunisierung gegen Erkrankungen ausgesetzt.
Eine Impfung stellt somit einen Eingriff in den Schutzbereich von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG dar.

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

Eine Pflicht setzt immer voraus, das man quasi gezwungen wird...

diese Impfstoffe sind halt noch nicht getestet oder sind langfristige Nebenwirkungen bekannt.

wer sich Impfen lässt muss ja diesen Fragebogen unterschreiben... ..


Klaus60578  31.12.2021, 17:05

bei einem zwang wird man gezwungen ein Impfzwang wird es aber nicht geben

0