Wie Zollanmeldung durchführen?

3 Antworten

für die Erklärungn reichen ein paar Zeilen nicht.

Bei der Ausfuhranmeldung gibt es unzählige Arten der Ausfuhr.

90% der Exportfälle sind zwar: Endgültige Ausfuhr, Käufer ist der Empfänger, Rechnungsbetrag = Zollwert.

Aber es gibt 1000 Varianten, der Steuerberater oder Exportkaufmann wird so schnell nicht arbeitslos. .. Wenn der Brexit kommt, wird die Branche Konjunktur haben. Kann man alles im ATLAS Verfahren beim Zoll entsprechend anmelden.

Die Reparatur wäre dann eine "Veredelung im Drittland" .. dann ist bei der
Rücksendung eine Wertsteigerung eingetreten (die sich in der Reparaturrechnung niederschlägt) .. Diese Rechnung ist dann auch eine Exportrechnung, in Deutschland Mehrwertsteuerfrei. Aber bei der Wieder-Ausfuhr muss das entsprechend deklariert sein, damit die Steuerbehöden des Ziellandes das auch richtig verbuchen können.

Pasha78 
Fragesteller
 31.07.2019, 21:35

Danke für die Antwort. Uns ist nicht ganz klar, wie diese Konstellation im Atlas (via SAP) abzubilden ist. Mangels Kenntnis der Reparaturabsicht ist die Maschine zur Überlassung in den freien Verkehr eingeführt worden. Kein Problem, da zollfrei und EUSt ist als VSt abziehbar. Ich bin der Meinung, dass die Maschine nun bei der Ausfuhr zurück zum Eigentümer zum Einfuhrwert + Reparaturkosten angemeldet werden muss. Proformarechnung mit Warenwert O EUR und stat. Wert 7.000 EUR. Separat bekommt der Kunde eine Rechnung über die Dienstleistung, die dann in der Schweiz steuerbar ist. Denke ich falsch?

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Wenn die Maschine nur zur Reparatur nach D kommt, wird sie nicht importiert.

Das ganze nennt sich "aktive bzw passive Veredelung". Dafür gibt es ein besonderes Zollverfahren, wo gleich zu Beginn festgelegt wird, dass die Maschine wieder zurück geht. Dann muss der Besitzer in der Schweiz auch nur den Mehr-Wert also die Reparaturkosten versteuern.

Ist im Prinzip das gleiche, wenn z.B. Stoffe in irgend ein Billiglohnland geschickt werden und als fertige Kleidung wieder kommen. Da wird auch nur der Wert der Arbeitsleistung verzollt und nicht das Material.

Das jetzt aber im Detail zu erklären wie das genau geht, würde den Rahmen des Postings sprengen. Ggf solltest Du bei der IHK mal ein Zollseminar besuchen

Pasha78 
Fragesteller
 31.07.2019, 21:35

Danke für die Antwort. Uns ist nicht ganz klar, wie diese Konstellation im Atlas (via SAP) abzubilden ist. Mangels Kenntnis der Reparaturabsicht ist die Maschine zur Überlassung in den freien Verkehr eingeführt worden. Kein Problem, da zollfrei und EUSt ist als VSt abziehbar. Ich bin der Meinung, dass die Maschine nun bei der Ausfuhr zurück zum Eigentümer zum Einfuhrwert + Reparaturkosten angemeldet werden muss. Proformarechnung mit Warenwert O EUR und stat. Wert 7.000 EUR. Separat bekommt der Kunde eine Rechnung über die Dienstleistung, die dann in der Schweiz steuerbar ist. Denke ich falsch?

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Wenn die Maschine nur zur Reparatur nach Deutschland gebracht wird, fällt doch dafür gar keine Einfuhrumsatzsteuer an. Es bleibt doch der gleiche Besitzer. Natürlich musst das festgehalten werden. Bei der Reparatur/Erweiterung fällt für diese Dienstleistung in DEUTSCHLAND MwSt an. Bei der Einfuhr in die Schweiz ist dann der Mehrwert der Maschine zu deklarieren.