Versand in die Schweiz (Rechnungskopien beilegen wg. Zoll?)

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Bei Warensendungen bis zu einem Wert von EUR 1000,- genügt dem Zoll in der Regel eine mündliche Anmeldung, dem Grenzzollamt wird in diesem Falle nur eine Kopie der Handelsrechnung vorgelegt. Die abgestempelte Kopie der Rechnung dient als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke. Der Zoll wird auf jeden Fall die Kopie der Rechnung brauchen. Ich kenne die Verzollungen nur vom Zollamt, da wurde aber meist eine größere Menge verzollt und die LKW Fahrer mußten mit den Ausfuhrpapieren am Schalter anstehen. Da du es mit DHL verschickst, würde ich die die Rechnung in die Versandtasche reinlegen, aber noch nicht verschliessen. Du kannst ja am Schalter in der Post fragen, ob du es verschliessen sollst. Wenn es verzollt wird, wird die Rechnung auf jefen Fall wieder rausgeholt und an dich irgendwann (denke ich von DHL, da sie für dich die Verzollung übernehmen) abgestempelt zurückgeschickt.

super besten Dank für die ausführliche Erklärung!

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