Wie wird Treppenhauslicht / -strom berechnet?

5 Antworten

Wenn dieses Programm universell einsetzbar sein soll, muss dies der Benutzer selbst festlegen können und müssen, denn theoretisch ist jeder Umlageschlüssel möglich, wenn dieser vertraglich so vereinbart ist. Der gängige Schlüssel ist vermutlich die Umlage nach Wohnfläche (gesetzliche Vorgabe) oder Miteigentumsanteilen. Anzahl der (Wohn-)Einheiten oder Anzahl der Personen dürfte es auch häufig geben. Dies muss aber absolut nicht so sein, hier bestätigen diverse Ausnahmen die Regel...

Hemmi61 
Fragesteller
 17.03.2011, 16:05

Ja, stimmt. Der Benutzer kann selbst auswaehlen wie die Berechnung aussehen soll. Bisher habe ich folgende Moeglichkeiten zum Anklicken. 1. nicht berechnen, 2. pauschal pro Monat, 3. nach Wohnflaeche, 4. anteilig pro Wohnung, 5. nach Etage, 6. nach Etage und Personen, 7. nach Anzahl der Personen, 8. mit Zeitschaltuhr pro Person. Die Personen sind immer die in der Wohnung gemeldeten Bewohner die auch fuer die Muellabfuhr gemeldet sind, nicht Besucher.

Mein naechstes Problem wird sein die Warmwasserkosten zu berechnen. Dazu werde ich dann noch mal die gleiche Frage stellen.

Danke fuer alle Anregungen

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Berechnung erfolgt nach gemessenem Verbrauch, vorausgesetzt es existiert ein separater Zähler. Umgelegt wird nach anteiliger Wohnfläche. Personenumlage wäre viel zu kompliziert und immer angreifbar, sie bedürfte ständiger Überwachung und umfangreicher Berechnungen. Wohnfläche ist der allgemein gesetzlich vorgegebene Schlüsssel. Nach WE wäre auch durchaus denkbar und zulässig (billiger Schlüssel), das würde ich als am Gerechtesten betrachten.

wer ein Programm schreiben will, sollte erst mal wissen wie die Berechnungen zu erfolgen hat.

Allgemeinstrom (nicht nur Treppenhauslicht) wird immer über qm berechnet, wobei hierfür alle qm des Hauses angesetzt werden.

Hemmi61 
Fragesteller
 18.03.2011, 11:06

Das mit dem "immer" stimmt nicht. Jedes Haus ist anders.

Wenn Du ,zum Beispiel, unten in einer grossen Wohnung alleine wohnen wuerdest und im dritten Stock drei Personen in einer kleinen Wohnung, dann waere es  doch nicht gerecht per qm zu berechnen, oder?

Deshalb soll jeder Benutzer des Programs selbst entscheiden koennen wie der Allgemeinstrom berechnet wird. Nur auf qm zu berechnen waere zum Programieren am Einfachsten.
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guterwolf  18.03.2011, 11:20
@Hemmi61

Bevor du ein Programm anbietest musst du dich über die mietrechtliche Seite informieren. Was du als ungerecht empfindest ist nicht Mietrecht!

Umlageschlüssel sind vorgegeben, da ist es egal ob gerecht oder ungerecht.

Das solltest du dir erst mal klar machen, bevor du ein Programm verkaufst was rechtlich nicht in Ordnung ist und den Vermieter ggf. in Schwierigkeiten bringt weil er falsch abrechnet!!!

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guterwolf  18.03.2011, 11:25
@guterwolf

habe mir gerade mal deine anderen Antworten durchgelesen. Du gibst teilweise haarsträubend falsche Antworten, wie "Mieter hat 2 Monate Zeit die NK zu bezahlen", Vermieter darf sich Zutritt in die Wohnung verschaffen durch Zweitschlüssel...

mein lieber Schwan...dass du Vermieter bist, befähigt dich nicht automatisch dazu richtige Antworten zu geben, diese sollten schon konform mit dem geltenden Mietrecht sein!

Pass auf, dass dich keiner haftbar macht!

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Hemmi61 
Fragesteller
 18.03.2011, 13:52
@guterwolf

Alle Anworten die ich gegeben habe beziehen sich immer auf mich.

Das mit den 2 Monaten kommt von meinem Rechtsanwalt bezueglich eines Falles der 1 Jahr zurueckliegt und ich gewonnen habe,

Das mit den Schluessel ist so mit meinen Mietern abgesprochen und die finden es fuer gut. Einmal hatte ich keinen Schluessel als der Mieter sich ausgesperrt hatte und da musste ich das Schloss aufbohren.

Im uebrigen will ich keinem was vorschreiben. In jedem Bundesland ist es anders und jedem ist es selbst ueberlassen was er im Program anklickt.

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guterwolf  18.03.2011, 16:29
@Hemmi61

Das Mietrecht ist in ganz Deutschland gleich und nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden und wenn ich ein Programm kaufe möchte ich auch sicher sein, dass das was ich damit abrechne rechtlich ok ist, denn ich kaufe das ja wahrscheinlich deshalb weil ich keine Ahnung habe.

Was dein RA meint ist nicht gleich zu setzen mit dem, was das Gesetz an Zahlungsfrist vorschreibt. Und Rechnungen sind nun mal innerhalb 8 Tagen, oder wenn der Vermieter großzügig ist, innerhalb 2 Wochen zahlbar und nicht von Haus aus in 2 Monaten.

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Hemmi61 
Fragesteller
 18.03.2011, 21:26
@guterwolf

Ich habe versucht mich im Internet schlauer zu machen und festgestellt das es wirklich mehrere Moeglichkeiten gibt den Allgemeinstrom zu berechnen. Ich habe rein zufaellig auch ein Antwort von Dir vom 18.7.2010 9.39 gefunden wo Du meinst das die Berechnung anhand der Personenzahl auch moeglich ist.

Das bedeutet doch das ich auf dem richtigen Weg bin wenn ich alle Moeglichkeiten anbiete. Es ist natuerlich Vermietersache das auch im Mietvertrag unterzubringen.

Ich komme noch mal auf die 2 Monate zurueck, das steht auch so in den fertigen Mietvertraegen die man so zu kaufen bekommt.

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guterwolf  19.03.2011, 11:44
@Hemmi61

"fertige" Mietverträge sind nicht unbedingt gesetzeskonform...

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ich verlange pauschal 3euro/monat ...

guterwolf  17.03.2011, 22:20

für was? Für Hausstrom? Hast du aber Glück wenn deine Mieter das zahlen, normalerweise musst du die Kosten über die qm abrechnen.

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Ich kann dir nur sagen, wie es bei mir berechnet wird: Nach Wohnfläche.