Wie wird dyskalkulie nachgewiesen?

2 Antworten

durch standardisierte Tests. Bei denen wird einerseits die allgemeine Intelligenzleistung geprüft, andererseits die Leistung im Rechnen.

Weicht die Rechenleistung je nach Konzeption der Tests um 1,5 oder 2 Standardabweichungen von der allgemeinen Intelligenzleistung nach unten ab, hat man Dyskalkulie. Ein hochbegabtes Kind mit Prozentrang 2 in der allgemeinen Leistung kann also sogar mit Rechenleistungen, die knapp über dem Durchschnitt liegen, eine Dyskalkulie bescheinigt bekommen. Ein Kind das allgemein nur Hauptschulniveau hat und damit etwa Prozentrang 80 oder schlechter in der allgemeinen Leistung, bekommt keine Dyskalkulie bescheinigt, keine Therapie und keinen Zensurenschutz, auch wenn es im Rechnen überhaupt nicht zustande bekommt.

Durchgeführt werden diese Tests entweder bei niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern oder bei den für Eingliederungshilfe zuständigen kommunalen stellen, oft sind das die Jugendämter, die auch über die Finanzierung von Therapien entscheiden.

Genau weiß ich es nicht. Es muss ja nachgewiesen werden, dass der Klient "nur" schlecht rechnen kann. Ich denke, dass ein verbaler Intelligenztest gemacht wird und die Rechenleistung ins Verhältnis gebracht wird.

So ungefähr läuft es zumindest beim Nachweis von Legathenie. Da wird ein sprachunabhängiger Intelligenztest gemacht.

Soweit ich weiß, werden das Alter des Klienten und einige ander Umstände mit betrachtet.