Wie war das im 18. Jahrhundert mit doppelten staatsbürgerschaften?

3 Antworten

Die Idee einer 'Staatsbürgerschaft' konnte erst entstehen mit dem Nationalstaatsgedanken, der sich im 19. Jahrhundert entwickelte, im 18. Jahrhundert konnte also von einer doppelten Staatsbürgerschaft keine Rede sein.

Wahrscheinlich ist die doppelte Staatsangehörigkeit ein Produkt des 20. Jahrhunderts, eine Folge des I. Weltkriegs, als durch die Entstehung neuer Nationalstaaten in Mittel- und Osteuropa, dazu durch die Verschiebung von Staatsgrenzen, für viele Menschen plötzlich die Frage der Zugehörigkeit zu einem einzigen Staat sich stellte bzw. ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr eindeutig bestimmt war.

Damals gab es keine Staatsbürgerschaften, also auch keine doppelten. Man war von irgendjemand einfach Untertan.

Ich bin mir nicht sicher - aber ich denke, eher nein. Dazu war das Reisen damals viel zu beschwerlich - und so etwas wie internationale Verträge gab es nur in Ansätzen. Meist waren das dann Friedensverträge zur Beendigung irgendwelcher kriegerischer Konflikte. Vertragswerke, die andere Ziele hatten (z.B. doppelte Staatsbürgerschaften) ... nein. Kann ich mir ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Schon aus dem Grund nicht, weil es noch gar keine "modernen" Nationalstaaten gab. Die entstanden zum Großteil erst im 19. Jahrhundert.