Gab es im frühen 20. Jahrhundert schon die Möglichkeit sich Urlaub von der Arbeit zu nehmen?

3 Antworten

"Die ersten gesetzlichen Regelungen in Europa gehen auf die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert zurück und sahen einen Urlaub von drei bis sechs Werktagen im Jahr vor. Die ersten tarifvertraglichen Urlaubsregelungen aus Deutschland stammen aus dem Jahr 1903. Damals gelang es dem Zentralverband deutscher Brauereiarbeiter, der Vorläuferorganisation der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Tarifverträge mit den Stuttgarter Ringbrauereien und der Brauerei in Greiz auszuhandeln. Darin erhielten Beschäftigte nach einer mindestens einjährigen Betriebszugehörigkeit drei Tage bezahlten Erholungsurlaub."

https://de.wikipedia.org/wiki/Erholungsurlaub#:~:text=Die%20ersten%20gesetzlichen%20Regelungen%20in,stammen%20aus%20dem%20Jahr%201903.

ob das für lehrlinge auch gilt weis ich nicht, kann ich mir aber kaum vorstellen.

 1903 setzten die ersten Arbeiter einen Urlaubsanspruch gegenüber ihren Arbeitgebern durch. Es waren Brauereiarbeiter, die drei Tage Urlaub im Jahr erstritten.

Ja es gab da auch schon Urlaub. Nach 1945 hatten die meisten westlichen Bundesländer sich auf 2 Wochen abgestimmt. 1963 kam das Bundesurlaubsgesetzes mit 3 Wochen.