Wie viel Urlaub steht mir zu?

3 Antworten

Hallo Du,

2,5 Urlaubstage pro Monat ist korrekt gerechnet, aber nur bei einer 5-Tage-Woche und 20 Tagen Gesamtanspruch.

Dir alles Gute.

beste Grüße 🙋‍♀️ +😺 +😺

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Personalreferentin & Feelgoodmanagerin

Das ist zwar grundsätzlich richtig, nur nicht perfekt berechnet, steht aber noch in Verbindung damit:

In § 6 Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass ein Anspruch auf Urlaub nicht besteht, wenn man von seinem früheren Arbeitgeber schon Urlaub erhalten hat. Hat der ehemalige Arbeitgeber also bereits den vollen Jahresurlaub erteilt, stehen dem Arbeitnehmer gegen den neuen Arbeitgeber keine Urlaubsansprüche mehr zu. Hintergrund der Regelung ist, dass dem Arbeitnehmer nicht doppelt Urlaub zu gewähren ist.

Damit der neue Arbeitgeber weiß, wie viele Urlaubstage der Arbeitnehmer bereits bei seinem alten Arbeitgeber in Anspruch genommen hat, ist der alte Arbeitgeber gemäß § 6 BUrlG dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

man hat also nicht so viel davon

https://mgp-rechtsanwalt.de/ab-wann-steht-mir-der-volle-jahresurlaub-zu/

Von Experte DerCaveman bestätigt

Letztendlich liegt ihr beide vermutlich falsch.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch sind 20 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche, also insgesamt 4 Wochen pro Jahr. 2,5 Tage pro Monat würde aber auf 30 Tage, also 6 Wochen bei einer 5-Tage-Woche oder 5 Wochen bei einer 6-Tage-Woche, hinauslaufen.

Es ist korrekt, dass laut Bundesurlaubsgesetz nach 6 Monaten im laufenden Kalenderjahr, in denen das Arbeitsverhältnis bestand, der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht. In erster Linie aber auf die 4 Wochen gesetzlichen Mindesturlaub!

Urlaub, den der Arbeitgeber darüber hinaus gewährt, kann per Arbeits- oder Tarifvertrag auch über die 6 Monate hinaus gezwölftelt werden. Aber das muss eben in einem Arbeits- oder Tarifvertrag auch so vereinbart sein!

Du hast also auf jeden Fall Anspruch auf vier Wochen. Für das, was darüber hinausgeht, musst du nachlesen, was in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag dazu steht!