Arbeitsverhältnis?
Guten Tag,
ich bin in der chemischen Industrie angestellt und habe einen befristeten Vertrag bis Ende Juli. Nun meine Frage, wir erwarten diesen Monat eine Sonderzahlung, aber nur an Mitarbeiter, die sich am Stichtag 05.04. in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befanden. Habe ich nun Anspruch oder nicht?
1 Antwort
Die gesamte Zahlung bekommen alle Chemie-Beschäftigten, die am 5. April 2022 Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis haben.
Beschäftigte, die sich am 5. April in Elternzeit befinden oder Krankengeld beziehen, erhalten die Zahlung zunächst nicht. Auch Arbeitnehmer*innen, die sich am 5. April 2022 in der Freistellung aus ihrem Langzeitkonto befinden, haben keinen Anspruch auf die Brückenzahlung.
Haben diese betroffenen Arbeitnehmer jedoch am 15. Juli, dem zweiten Stichtag, Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung, erhalten sie 50 Prozent der Brückenzahlung nachgewährt.
Beschäftigte in Teilzeit und Arbeitnehmer*innen mit individueller Reduzierung der Arbeitszeit erhalten die Brückenzahlung anteilig im Verhältnis zu der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit.
Auszahlung spätestens 31.05.2022
Die Zahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Quelle: IGBCE
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Daher: Du bekommst die Sonderzahlung, es sein denn, der befristete Vertrag wäre zum 05.04. gekündigt - normalerweise läuft ein befristeter Vertrag einfach aus --> das gilt dann nicht als gekündigt....