Wie umgehen? nach großem SCHOCK

8 Antworten

Naja, sie waren zwar die ganze Zeit bei ihm aber, wenn man's kann dann auch wenn der Vater/ die Mutter daneben steht. Allerdings hab' ich das Ende der Frage aber nicht richtig verstanden, wegen schlechter Rechtschreibung und Grammatik.

Du wurdest beim Ladendiebstahl erwischt. Nicht schön, aber das ist schon mehreren Menschen passiert. Die Konsequenzen werden, sofern Du noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, nicht ganz so schlimm werden. Zuerst kommt es auf den Wert des Diebesgutes an. Unter 50,-€ geht der Gesetzgeber von einer „geringwertigen Sache“ ( §248a StGB ) aus. Bei einem Wert darüber ist es ein Diebstahl nach § 242 StGB. Logischerweise ist die Strafandrohung bei geringwertigen Sachen niedriger.

Du wirst in den nächsten 1-9 Wochen einen sogenannten Anhörungsbogen von der Polizei bekommen. Dort kannst Du Dich schriftlich zum Tatvorwurf äußern. Bei Jugendlichen könnte es auch sein, daß eine mündliche Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei erfolgt. Wenn man ein bißchen Bedauern zeigt, kann das gewiß nicht schaden. Wenn Du wirklich einen Diebstahl begangen hast, solltest Du nicht rumlügen und auch nichts beschönigen. Es nützt nichts und wird Dir als Uneinsichtigkeit ausgelegt. Das hat dann normalerweise einen Einfluß auf die Konsequenz, die da folgt. Bei der Frage, ob Du mit einer Einstellung gegen eine Auflage einverstanden bist, solltest Du „Ja“ ankreuzen.

Je nachdem, ob Du beim Zeitpunkt des Diebstahls 18 oder darunter (immer Jugendstrafrecht), höchstens 20 (meistens Jugendstrafrecht) oder über 20 warst (Erwachsenenstrafrecht) wird von der Staatsanwaltschaft nun die Konsequenz festgelegt, die da folgen soll.

Bei Jugendstrafrecht ist zu erwarten, daß bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen ein ermahnendes Gespräch durch das Jugendamt oder die Polizei erfolgt. Bei einem „normalen“ Diebstahl wirst Du wohl ein paar Sozialstunden ableisten müssen. Danach wird das Verfahren nach §§ 45, 47 JGG eingestellt.

Wenn Du nach Erwachsenenstrafrecht behandelt wirst, wird das Verfahren meist ohne Auflagen oder mit einer kleinen Geldauflage (unter 400,-€) nach § 153 bzw. § 153a StPO eingestellt. Wenn es sich um einen "normalen" Diebstahl (über 50,-€) handelt, gibt es entweder eine Verfahrenseinstellung mit Geldauflage nach § 153a StPO oder eine „kleine“ Geldstrafe, die unter 40 Tagessätzen bleiben sollte.

Für alle Fallkonstellationen gilt: Es gibt keinen Eintrag im Führungszeugnis und Du bist nicht vorbestraft.

Die sogenannte "Fangprämie" sollte übrigens nicht mehr als 50,-€ betragen. Mehr brauchst Du nicht zu bezahlen. Hierzu gibt es ein Gerichtsurteil, das zwar schon ziemlich alt, aber immer noch gültig ist.

Was zur ...? also das so etwas einen schock auslösen kann hätte ich ni gedacht aber ich rate dir mit ihm zu reden, ihm zu fragen was er sieht, wenn es sich nicht bessert vielleicht einen therapeuten ... (ich weis nicht ob diese antwort helfen wird ?!)

DerTerminater 
Fragesteller
 30.04.2013, 22:30

danke das ist sehr hilfreich

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Beruhige deinen Sohn, rede ihm gut zu. Aber lass dir auf keinen Fall deine Sorgen und Ängste ansehen. Das verunsichert den kleinen. Hoffe das der kleine keine Albträume hat.... Lenkt euch irgendwie ab. Du warst ja die ganze zeit bei ihm und weißt das er nichts genommen hat. Das wird sich schon wieder einrenken.

Wünsche dir Viel Glück.

(hoffe es hat dir ein bissel mut gemacht)

Beruhige deinen Sohn. Wenn du weist dass es nichts genommen hat dann wird es auch so sein. Schließlich ist er ja kein kleines Kind mehr, dass er so etwas ausversehen gemacht hätte. Aber wenn ers nicht war dann rede ihm gut zu. Die Spannung wird sich bald wieder legen