Wie sieht es mit Steuern als "Freelancer" Künstler aus?

4 Antworten

Steuern sind nicht vom Alter abhängig. Das Thema ist eher, dass Du noch nicht voll geschäftsfähig bist.

Es gibt eine Kleinunternehmerregelung wenn dein Umsatz unter 22.000 € im jahr ist. Dann musst du jährlich Einkommenssteuer auf deine Einnahmen (niedrigster Satz bis ca. 9.000 € ist 14 %) zahlen. Ohne diese Regelung müsstet du deinen Kunden pro Rechnung 19% Umsatzsteuer in Rechnung stellen und diese ans Finanzamt weiterleiten. Macht für dich mit 16 allerdings keinen Sinn. Melde dich freiberuflich beim Finanzamt an – aber sprich erstmal mit ihnen oder einem Steuerberater.

Da hast du "Glück". Wie andere schon sagten wär das als Künstler eine freiberufliche Tätigkeit. Das erleichtert einiges denn musst keine Bilanzen erstellen, dich nicht um irgendwelchen Gewerbeanmeldungen kümmern, kein Unternehmen gründen oder so sondern die Aufnahme deiner freiberufliche Tätigkeit (formlos) bei deinem Finanzamt anzeigen. Danach erhälts du einen Fragebogen zur steuerlichen Bewertung deiner Tätigkeit. Wichtig ist, du musst trotzdem eine ordentliche Buchführung machen (es reicht aber eine einfache Buchführung da freier Beruf). Also Rechnungen schreiben, Belege aufbewahren und was alles dazu gehört.

Voraussetzung für die Anmeldung ist in deinem Fall dann aber die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten. Ist die erteilt kannst du das aber selbstständig das Geschäft führen. Klingt vl. etwas aufwendig ist es aber wirklich nicht.

Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind Finanzämter da oftmals recht hilfsbereit und erteilen dir gerne Auskunft. Alle Infos hier beziehen sich auf Deutschland.

Das ist ein freier Beruf, du brauchst also kein Gewerbe.

Du musst aber eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.