Wie sieht die Rechtslage in dem Fall aus?
Ich bin auf einer Sugardaddy Seite angemeldet und mache vielleicht mal 1 Treffen aller 3 Monate oder so wenn ich wirklich mal Geldnot habe. Hat bisher immer super geklappt aber jetzt gab es ein schwarzes Schaf darunter. Wir haben 500€ pro Treffen ausgemacht und weil er das Treffen so toll fand wollte er mich nochmal für 500€ nach 2 Tagen treffen. Ich bin halt keine Professionelle und eigentlich auch zu naiv und nett für solche Sachen und so kam es dass er beim ersten Treffen gesagt hat, er hätte das Geld jetzt nicht dabei aber würde beim nächsten dann beide Treffen bezahlen. Er wirkte auch echt sehr nett und vertrauensvoll aber hatte wahrscheinlich dadurch dass ich so nett war das Gefühl ich würde ihn wirklich mögen. Er hat dann über Beziehung etc geredet aber ich meinte auch wenn wir uns gut verstehen ist es immer noch eine Dienstleistung. Beim zweiten Treffen musste er auch schnell zu einem Termin aber hat mir schon mal 300€ als Anzahlung gegeben. Wir hatten auch öfter danach geschrieben und telefoniert und er meinte er hats mir versprochen mir das Geld zu geben und daran wird er sich auch halten. Irgendwann bin ich echt sauer geworden und habe ihn immer wieder angerufen dass er es mir jetzt bitte überweisen soll weil ich ja auch nicht nur sein Geld im Vorraus nehme und dann abhaue und sage, dass wir die 2 Treffen noch irgendwann haben werden. Er wurde dann auch sauer und meinte dass ich voll geldgeil wäre und ihn nicht mal frage wie es ihm geht. Ich sehe gerade keine andere Möglichkeit als ihn anzuzeigen? Ich habe eine Dienstleistung erbracht und mir fehlen noch die 700€ was für mich echt eine riesen Summe ist vor allem weil ich wirklich in Geldnot bin, sonst würde ich solche Treffen nicht machen. Andererseits bin ich nicht als Prostituierte angemeldet weil ich es halt total unregelmäßig und selten mache und man auch erst ab glaube 10.000€ im Jahr man steuern Zahlen muss. Sollte ich ihn anzeigen, einfach auch damit er draus lernt dass er nicht damit durchkommt oder würde ich verlieren weil ich nicht angemeldet bin?
hast du ein Gewerbe angemeldet? Und versteuerst du deine Einnahmen?
Ne ich habe nichts angemeldet weil ich es noch nicht lange mache und wenn dann auch total selten und ich gelesen habe dass man unter 10.000€ nichts versteuern muss
7 Antworten
Das ist keine Straftat, das ist Zivilrecht.
Du musst das Geld bei ihm anmahnen und ihn verklagen.
Du bist dann auch dran. Das ist ein Gewerbe, was du ohne Erlaubnis betreibst und das Finanzamt findet es auch nicht so witzig, dass es davon nix weiß.
MWST will es auch haben.
Ich würde sagen, dass du ihn vielleicht nicht verklagst.
Ein Prostitutionsgewerbe betreibt nicht, "wer ausschließlich
aus ihrer oder seiner eigenen Prostitutionstätigkeit Nutzen zieht; diese Perso-
nen sind hingegen als Prostituierte vom Anwendungsbereich des Prostituier-
tenschutzgesetzes erfasst."
Dann hast du dich falsch informiert.
Es ist mit Gewinnerzielungsabsicht auch deutlich nachhaltig zu nennen, wenn sie sich schon mehrmals trifft.
Der Betreiber dieser Suggerdaddyseite betreibt jedoch durch die Prostitutionsvermittlung ein solches Gewerbe.
Ja. um den gehst aber nicht.
Aber warum Sonderrechte für Prostituierte?
Warum ist das kein Gewerbe und wenn ich irgendwas alleine betreibe, zb nackt Putzen, ist es ein Gewerbe?
Oder Fliesen legen.
"Alle Betriebsarten und Geschäftsmodelle gewerblicher Tätigkeit im Be-
reich sexueller Dienstleistungen mit Ausnahme der eigentlichen Tätigkeit als
Prostituierte oder Prostituierter können als Prostitutionsgewerbe nach § 2 Ab-
satz 3 ProstSchG angesehen werden"
Selbstständig arbeitende Prostituierte müssen ggf. Umsatzsteuer zahlen. Das hängt mit den Einnahmen zusammen.
Bei juristischen Themen kann man sich öfters mal streiten, haha. Ist auch ein komplexes Thema. Alles Gute ;).
Du kannst ihn doch einfach verklagen. Aber ein Gewerbe ohne Anmeldung und Steuern wird das Finanzamt dann schon interessieren. Und Sexdienstleistungen anbieten ohne Registrierung nach Prostituiertenschutzgesetz wird sicher auch für das O-Amt recht interessant sein.
Aber wie jede H*re solltest du deinen H*renlohn vorher kassieren. Seh es als Lehrgeld.
1.) Rechtsberatung durch ein Internetforum - prima Idee. Jeder hat eine Meinung, die wenigsten haben Ahnung.
Sollte ich ihn anzeigen
2.) Wegen was? Du hast eine zivilrechtliche Forderung, und diese kannst Du versuchen zu betreiben. Gerichtlicher Mahnbescheid, bei Widerspruch Leistungsklage, dann vielleicht noch Spaß beim Vollstreckungsversuch durch den Gerichtsvollzieher.
Hast Du eine ladungsfähige Adresse? Wenn ja, kannst Du ja das mal mit dem gerichtlichen Mahnbescheid versuchen, das sich so etwa 50,- Euro Gebühren, und das bekommt man auch als Laie noch hin. Vielleicht bekommt diese Person dann ja kalte Füße und zahlt.
Legt sie Widerspruch ein, müsstest Du Klage erheben. So, wie ich Dich einschätze, kannst Du das selbst nicht, brauchst also einen Anwalt, der will erst mal einen Vorschuss haben. Dann stellt sich die Frage, wie gut Du den Anspruch beweisen kannst.
und man auch erst ab glaube 10.000€ im Jahr man steuern Zahlen muss.
3.) So, wie das beschrieben ist, halte ich es eher für Prostitution, die Einnahmen unterliegen also der Einkommensteuer. Da gibt es einen Steuerfreibetrag (derzeit wohl 10.908,- Euro), aber da zählen alle Einnahmen zusammen.
Mit "einmal im Quartal" bist Du deutlich unter der Grenze für Kleinunternehmer nach UStG, Mehrwertsteuer ist also nicht Dein Problem.
4.) Und eigentlich ist eine Anmeldung nach ProstSchG erforderlich.
Juristisch betrachtet bist du eine Prostituierte. Ich gehe davon aus, du ist über 18.
Somit bist du anmeldepflichtig. Außerdem besteht die Pflicht, an einer Gesundheitsberatung teilzunehmen Kommt heraus, dass du ohne Anmeldung Prostitution betrieben hast, wird dich die entsprechende Behörde dazu auffordern, die Anmeldung, sowie die Gesundheitsberatung in einer bestimmten Frist nachzuholen.
Außerdem stellt das arbeiten als Prostituierte ohne Anmeldebescheinigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Wäre also ein Eigentor, dagegen vorzugehen, da du selbst nicht gesetzestreu handelst.
Das ist Schwarzarbeit,
Das mit dem Gewerbe is so nicht richtig, soweit ich mich richtig informiert habe.