Wie sieht die Rechtslage in dem Fall aus?

Amelia501  14.10.2023, 10:51

hast du ein Gewerbe angemeldet? Und versteuerst du deine Einnahmen?

Mariee9041 
Fragesteller
 14.10.2023, 10:53

Ne ich habe nichts angemeldet weil ich es noch nicht lange mache und wenn dann auch total selten und ich gelesen habe dass man unter 10.000€ nichts versteuern muss

7 Antworten

Das ist keine Straftat, das ist Zivilrecht.

Du musst das Geld bei ihm anmahnen und ihn verklagen.

Du bist dann auch dran. Das ist ein Gewerbe, was du ohne Erlaubnis betreibst und das Finanzamt findet es auch nicht so witzig, dass es davon nix weiß.

MWST will es auch haben.

Ich würde sagen, dass du ihn vielleicht nicht verklagst.


Anthanasius  14.10.2023, 11:12

Das mit dem Gewerbe is so nicht richtig, soweit ich mich richtig informiert habe.

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Anthanasius  14.10.2023, 11:14
@Anthanasius

Ein Prostitutionsgewerbe betreibt nicht, "wer ausschließlich

aus ihrer oder seiner eigenen Prostitutionstätigkeit Nutzen zieht; diese Perso-

nen sind hingegen als Prostituierte vom Anwendungsbereich des Prostituier-

tenschutzgesetzes erfasst."

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HubsiFW1SZ0  14.10.2023, 11:14
@Anthanasius

Dann hast du dich falsch informiert.

Es ist mit Gewinnerzielungsabsicht auch deutlich nachhaltig zu nennen, wenn sie sich schon mehrmals trifft.

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Anthanasius  14.10.2023, 11:16
@Anthanasius

Der Betreiber dieser Suggerdaddyseite betreibt jedoch durch die Prostitutionsvermittlung ein solches Gewerbe.

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HubsiFW1SZ0  14.10.2023, 11:17
@Anthanasius

Ja. um den gehst aber nicht.

Aber warum Sonderrechte für Prostituierte?

Warum ist das kein Gewerbe und wenn ich irgendwas alleine betreibe, zb nackt Putzen, ist es ein Gewerbe?

Oder Fliesen legen.

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Anthanasius  14.10.2023, 11:21
@HubsiFW1SZ0

"Alle Betriebsarten und Geschäftsmodelle gewerblicher Tätigkeit im Be-

reich sexueller Dienstleistungen mit Ausnahme der eigentlichen Tätigkeit als

Prostituierte oder Prostituierter können als Prostitutionsgewerbe nach § 2 Ab-

satz 3 ProstSchG angesehen werden"

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Anthanasius  14.10.2023, 11:32
@HubsiFW1SZ0

Selbstständig arbeitende Prostituierte müssen ggf. Umsatzsteuer zahlen. Das hängt mit den Einnahmen zusammen.

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Anthanasius  14.10.2023, 11:40
@HubsiFW1SZ0

Bei juristischen Themen kann man sich öfters mal streiten, haha. Ist auch ein komplexes Thema. Alles Gute ;).

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Das ist Schwarzarbeit,

Juristisch betrachtet bist du eine Prostituierte. Ich gehe davon aus, du ist über 18.

Somit bist du anmeldepflichtig. Außerdem besteht die Pflicht, an einer Gesundheitsberatung teilzunehmen Kommt heraus, dass du ohne Anmeldung Prostitution betrieben hast, wird dich die entsprechende Behörde dazu auffordern, die Anmeldung, sowie die Gesundheitsberatung in einer bestimmten Frist nachzuholen.

Außerdem stellt das arbeiten als Prostituierte ohne Anmeldebescheinigung eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Wäre also ein Eigentor, dagegen vorzugehen, da du selbst nicht gesetzestreu handelst.

1.) Rechtsberatung durch ein Internetforum - prima Idee. Jeder hat eine Meinung, die wenigsten haben Ahnung.

Sollte ich ihn anzeigen

2.) Wegen was? Du hast eine zivilrechtliche Forderung, und diese kannst Du versuchen zu betreiben. Gerichtlicher Mahnbescheid, bei Widerspruch Leistungsklage, dann vielleicht noch Spaß beim Vollstreckungsversuch durch den Gerichtsvollzieher.

Hast Du eine ladungsfähige Adresse? Wenn ja, kannst Du ja das mal mit dem gerichtlichen Mahnbescheid versuchen, das sich so etwa 50,- Euro Gebühren, und das bekommt man auch als Laie noch hin. Vielleicht bekommt diese Person dann ja kalte Füße und zahlt.

Legt sie Widerspruch ein, müsstest Du Klage erheben. So, wie ich Dich einschätze, kannst Du das selbst nicht, brauchst also einen Anwalt, der will erst mal einen Vorschuss haben. Dann stellt sich die Frage, wie gut Du den Anspruch beweisen kannst.

und man auch erst ab glaube 10.000€ im Jahr man steuern Zahlen muss.

3.) So, wie das beschrieben ist, halte ich es eher für Prostitution, die Einnahmen unterliegen also der Einkommensteuer. Da gibt es einen Steuerfreibetrag (derzeit wohl 10.908,- Euro), aber da zählen alle Einnahmen zusammen.

Mit "einmal im Quartal" bist Du deutlich unter der Grenze für Kleinunternehmer nach UStG, Mehrwertsteuer ist also nicht Dein Problem.

4.) Und eigentlich ist eine Anmeldung nach ProstSchG erforderlich.

Du kannst ihn doch einfach verklagen. Aber ein Gewerbe ohne Anmeldung und Steuern wird das Finanzamt dann schon interessieren. Und Sexdienstleistungen anbieten ohne Registrierung nach Prostituiertenschutzgesetz wird sicher auch für das O-Amt recht interessant sein.

Aber wie jede H*re solltest du deinen H*renlohn vorher kassieren. Seh es als Lehrgeld.