Wie schnell darf ein 25er Roller max. fahren?

12 Antworten

Um mal hier einiges klar zu stellen:

  1. Ein Roller/Mofa mit 50ccm auf 25 km/h gedrosselt, darf nicht schneller fahren als maximal 10% über den genannten 25 km/h also 27,5 km/h.

  2. Sollte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle feststellen, dass der Roller mehr als 27,5 km/h fährt, steht den Beamten ein weiterer Ermessensspielraum zu, ob dies zur Anzeige gebracht wird oder nicht. Dieser Spielraum endet aber zwingend bei über 30 km/h. Die Beamten müssen dann eine Anzeige erstatten, sofern der Fahrzeugführer keinen Führerschein für einen ungedrosselten 50ccm oder höher besitzt. Dies gilt als fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 I StVG.

  3. Im Normalfall bei erstmaligem Verstoß ohne anderweitige strafrechtliche Auffälligkeiten, wird ein solcher Verstoß nach den §§ 153ff StPO eingestellt mit kleiner Geldstrafe oder auch nur mir einer Verwarnung. Fährt der Roller jedoch über 45 km/h und wurde durch technische Änderungen auf dieses Niveau gebracht, kommt es meist zu einer Gerichtsverhandlung, welche dann oftmals nach § 153a StPO eingestellt wird, mit der Auflage den Roller auf 25 km/h zu drosseln und eventuell kleine Geldstrafe. Die weitläufige Meinung dass damit der Führerschein erst 2 Jahre später gemacht werden kann ist falsch, dies hängt im Ermessen der Führerscheinstelle, welche wiederum bei so kleinen Verstößen nicht direkt entsprechende Maßnahmen ergreift, vor allem nicht bei Jugendlichen.

  4. Wenn jedoch der Täter mehrfach auffällig geworden ist, kann dies unter Umständen sehr wohl mit hohen Geldstrafen oder auch Gefängnisstrafen geahndet werden, teilweise auch ohne Bewährung, sowie mit Führerscheinsperre nach §§ 69, 69a StGB.

  5. Viele denken, dass das tunen von Rollern ein Kavaliersdelikt ist. Ist es aber nicht. Wer den Roller entdrosselt ohne dafür einen Führerschein zu besitzen macht sich strafbar. Wer seinen Roller durch technische Veränderungen, welche nicht vom TÜV abgenommen worden sind, tuned, so dass dieser schneller fährt macht sich auch dann strafbar, wenn er einen solchen Führerschein besitzt, weil der Versicherungsschutz dann nicht mehr besteht. Dieser erlischt automatisch mit der Betriebserlaubnis des Rollers/Fahrzeuges. Ganz davon abgesehen sollte sich jeder gut überlegen ob es ihm das Wert ist, wenn ein Unfall passiert und anschließend tausende von Euro zu zahlen sind nur weil man ein bissel schneller fahren will.

Grüße

lodu135  27.12.2012, 20:50

Ich habe in der Kontrolle gesagt 35.. Und der hat gesagt ok.. aber 35 ist das höhste.. schon ein haarspalt an der Grenze

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Bis 25km/h. Fährst Du schneller und wirst geblitzt, dann musst Du genauso wie die anderen 25er oder 50er Strafe zahlen ;-) Wieso sollten bei einer Verkehrskontrolle die Beamten ein Auge zudrücken?

7User735  28.12.2011, 04:08

geht wohl schlecht,mit ca. 30 geblitzt zu werden

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Das bezieht sich auf deinen Führerschein.
Hast du einen Mofaführerschein bzw eine Fahrerlaubnis für diesen darf dein Fahrzeug nicht die 25km/h überschreiten. Ebenso beim Rollerschein da darf deine Maschine nicht mehr als 50 fahren. Sollte das nicht der fall sein darfst du einerseits Strafe zahlen für die überhöte geschwindigkeit und muss das korregieren lassen und das nachweislich.
Stimmt das sie dir erst mit 20 Erlauben den Autoführerschein zu machen hab ich ganz vergessen :)

Dieselbe Antwort in 2 verschiedenen Threads gefällt mir zwar nicht so, passt hier aber vollkommen rein:

Die Toleranzgrenze der Gerichte liegt, zumindest bei 25 km/h-Fahrzeugen, bei 10 %.

Ergo wären das 27,5 echte km/h! Eine Tachovoreilung sollte bei dieser geringen Geschwindigkeit eigentlich keine große Rolle spielen. Ich gehe bei o. g. Geschwindigkeit von einer Tachoanzeige von ca. 30 km/h aus.


Und was mein Vorposter da schrieb, ist so wohl eher Käse: allein wegen 0,1 km/h schneller wird keiner bestraft - und schon gar nicht mit Gefängnis! Wenn Knast, lag da bestimmt was anderes vor.

technische veränderungen sind ausserdem nicht genehmigt wenn das fahrzeug von werk aus 30 läuft ist das legal aber getunt oder entdrosseln darf man nicht es muss abgemommen werden

TUNEN IN EGAL WELCHEN RAHMEN AUCH IMMER IST KEIN KAVERLIERSDELIKT SONDERN EINE STRAFTAT BEI HEUFIGEREN AUFFÄLLIGKEITEN KANN DIES ZUR FÜHRERSCHEINSPERRE ODER AUCH AREST/KEFÄNGNIS FÜRHEREN!!!

Eichbaum1963  24.12.2009, 23:36

Nicht ganz richtig! Auch wenn er vom Werk aus echte 30 läuft ist dies nicht legal! Ebenso falsch ist, dass allein schon das Tunen strafbar sein soll! Eine Straftat ist nur das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis - und dies kann im Wiederholungsfalle tatsächlich zu einer Gefängnisstrafe führen.

Aber bitte nicht so schreien und dann dabei auch noch alle Satzzeichen vergessen. ;)

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