Wie lauft das ab?

2 Antworten

Erst einmal bekommt das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft der Eltern. Dank dem "ausländischen" Wohnort können sie aber zusätzlich oder ersatzweise die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes beantragen. Dafür gibt es Regel und Fristen.

Nein. Die deutsche Staatsbürgerschaft erhält das Kind nur, wenn eines der Elternteile selbst deutscher Staatsbürger ist oder als Ausländee wenigstens seit fünf Jahren in Deutschland lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.