Wie lange sind die Theoriestunden gültig?

2 Antworten

Heißt es also, dass sie nach dem die erste Stunde vor 2 Jahren gemacht wurde verfällt?

Nein, der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre her sein.

Siehe FeV §16 Abs.2 letzte Satz:

Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Liegt die Bestätigung nicht vor oder ergibt sich aus der Bestätigung nicht, dass der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html


SonneMondNacht 
Fragesteller
 18.07.2023, 17:38

Das heißt die Stunden sind da komplett egal? Oder zählt die letzte besuchte Stunde als „Abschluss“?

0

Ja nur zwei Jahre. Heißt sie darf neu anfangen.