Wie lange darf die Polizei mein Mobiltelefon behalten?

4 Antworten

Wie Lange darf die Polizei mein Mobiltelefon behalten?

Im Falle, dass es sich um ein Beweismittel handelt: bis zum Abschluss des Strafverfahrens.

Im Falle, dass es sich um einen Einziehungsgenstand handelt: für immer

Zu guten 90% kannst du, nein solltest du davon ausgehen, daß in derart "heiklen Angelegenheit" wie z.B. "K-P" du dein Gerät (Sabbelphone) nie wieder sehen Wurst, daß bleibt mit später noch kommenden Beschluss "Beschlagnahmt". Dagegen kannst du selbstverständlich via einem Rechtsanwalt Widerspruch einlegen, ändert allerdings nichts am Ergebnis, du siehst das Teil nie wieder. Klingt komisch, ist aber so. Und woher ich das weiß? Ich selbst bin Opfer derart Beschlagnahme in Form eines Laptop und mit "K-P" oder BtM-Vergehen habe ich nichts zu tun gehabt ☝️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Wie Lange darf die Polizei

Nicht die Polizei behält das Gerät, sondern die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft.

Ohne die ausdrückliche Anweisung der StA wird nichts heraus gegeben.

Wie Lange

Bis der Inhalt gescannt wurde. Wenn nichts verdächtiges darauf gefunden wird, wird danach das Gerät durch die Staatsanwaltschaft zur Rückgabe freigegeben.

Das kann jedoch schon Monate gehen.

Wenn etwas gefunden wird (auch was anderes), wird das Gerät solange behalten, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Das kann dann Jahre dauern.

Darüber hinaus, wenn das Gerät Tatmittel war, wird es eingezopgen und man bekommt es gar nicht mehr - einem Einbrecher wird sein Brecheisen auch nicht heraus gegeben.

Dann isses ganz weg.

nun habe ich kein telefon und verpasse unzählige termine und kann niemanden erreichen oder erreicht werden.

Es gibt Geschäfte, die haben welche.

zudem zahlt man auch für einen handyvertrag wenn man ihn nicht demendsprechend nutzen kann,

Total einfach, neue SIM Karte bestellen und die vorhandene sperren. Geht wenige Tage und dann gehts weiter.

da es anscheinend nicht für nötig empfunden wird das telefon zurückzugeben.

Nein, erst wenn es entsprechend fertig ist und nichts geht da schnell, da stapeln sich die Aufträge, das auszulesen. Irgendwann ist Deins dran.

Kann ich in dem Fall etwas unternehmen?

Du könntest lieb und freundlich bei der Staatsanwaltschaft anrufen, weil.......

"ich hab das nicht in der hand"

Eben, hat er auch nicht.

Ein Drogenabhäniger/dealer mit welchem ich schon seit jahren keinen kontakt hatte wurde anscheinend hochgenommen und beschuldigte mich in der hoffnung dann gehen zu können.

Das zu klären bedarf es eines Anwalts, welcher durch eine Akteneinsicht Klarheit schaffen kann.

Darauf kann man dann auch eine Strafanzeige wegen Verläumdung erstatten