Wie läuft das mit einer Therapie mit dem ALG II?
Eine Freundin von mir hat Deppressionen und ritzt sich auch manchmal.Was kann ich tun um ihr zu helfen? Sie ist 20 und hat ne eigene Wohnung und bekommt Hartz VI.Was muss sie tun um eine Therapie zu machen?Wer bezahlt diese? Wird ihre Wohnung dann noch weiterhin von der Arge bezahlt?Und bekommt sie noch weiterhin ihr Hartz VI Geld (schließlich müssen Strom,Internet und Handyvertrag in dieser Zeit ja auch bezahlt werden.Helft mir bitte schnell.
7 Antworten
Die Therapie wird von der Krankenkasse bezahlt, Hartz VI wird in vollem Umfang weiter bezahlt.
Denk daran, dass du als Hartz VI - Bezieher zuzahlungsbefreit bist, d.h. du hast keine Eigenanteilbezahlung für die Therapie.
Solltest du noch nicht aktiv geworden sein, dann rufe deine Krankenkasse an, die schicken dir dann die entsprechenden Unterlagen, Ausfüllen und an die Krankenkasse zurückschicken!!!!
Deine Freundin soll mit ihrem Hausarzt sprechen. Der kann sie an einen Psychologen oder Neurologen überweisen. Wenn der eine Behandlungsbedürftigkeit feststellt, zahlt die Krankenkasse die Therapie. In der Zeit, in der sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat sie natürlich Recht auf Grundsicherung. Sie braucht sich also keine Sorgen machen, wegen ihrer Krankheit wird sie finanziell nicht schlechter dastehen als jetzt.
Wenn sie eine stationäre Therapie macht, zahlt die Kosten dafür die Krankenversicherung. Bei Hartz 4 wird die Miete und Nebenkosten weiter gezahlt. Allerdings wird der Bedarfssatz angemessen um die Ausgaben für Essen und Trinken gekürzt, weil man ja in der Klinik voll verpflegt wird. Da gibt es nur ein kleines Taschengeld für die Körperpflege, Kleidung und Schokolade.
Stimmt, da war ich nicht Up-to-date. Am 15. d. M. hat das Sozialgericht Detmold ähnlich geurteilt.
Kosten der Therapie übernimmt die Krankenkasse.
Ob sie weiter Leistungen der ARGE erhält, wird davon abhängen, ob es sich um eine stationäre Therapie handelt sowie von der Art bzw. der Dauer der Therapie.
Die Therapie zahlt die Kasse und Hartz4 wird in vollem Umfang weiter gezahlt, Abzüge wegen einer potentiellen Ersparnis gibt es keine mehr !
Noch mal eine Ergänzung zu den Begrifflichkeiten, denn Hartz4 setzt Erwerbsfähigkeit voraus und ansonsten bekommt man Sozialhilfe, ob sich unter diesem Aspekt Probleme ergeben kann ich hier nicht beurteilen !
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/verpflegung-im-krankenhaus-jetzt-auch-in-aachen-keine-einnahme-fuer-alg-ii-empfaenger/ schon lange nicht mehr, hier nur mal ein Urteil von vielen aus Aachen !