bekommt jemand der eine privatinsolvenz hat hartz VI?

3 Antworten

Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge

a) Insolvenz
b) Bedürftigkeit (Hartz IV)

Die Insolvenz soll einen Schuldenschnitt bewirken und danach einen Neuanfang. In dieser Zeit soll man seine Finanzen regeln und keine neuen Schulden mehr machen. Eine Insolvenz hat eine feste Laufzeit. Meistens 6 Jahre, wenn man keine Zahlungen leistet. Da muss man warten, bis sie um sind. Niemand fällt da irgendwo raus und kann sich auch nicht davon scheiden lassen. Insolvenz gibt es auch pro Person, die gehört zu bestimmten Personen.

Es gibt allerdings einen Haken. Wenn der Insolvenzverwalter sein Geld nicht bekommt, dann kann er die Insolvenz rückgängig machen. Man muss also schön die Briefe des Insoverwalters lesen und auch beachten, sonst sind plötzlich alle Schulden wieder da.

Wenn man nachweislich bedürftig ist, dann hilft einem der Staat. Dabei ist es egal, ob man eine Insolvenz laufen hat. Es geht dabei um aktuelle Einkünfte.

Also so ganz schlüssig ist deine Frage nicht. Eine Scheidung ist eine Scheidung und eine PI eine PI.

Letztere kann nur eine einzelne Privatperson beantragen, aber kein Paar. Entweder sie gehen beide und dann jeder einzeln in die Insolvenz oder keiner. Oder eben nur derjenige, der zahlungsunfähig ist.

Wenn sie dann bedürftig ist, muss sie eben ALG II beantragen.

Privatinsolvenz kann jeder der Eheleute nur für sich selbst beantragen.

Ja, sie kann trotz Privatinsolvenz Leistungen nach dem SGB II beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.