Wie läuft das ab?

2 Antworten

Nur weil ihr nicht zusammen lebt, bedeutet es ja nicht, dass ihr nicht zusammen seid.

Sollte sie also in Deutschland Unterhaltsvorschuss beantragen obwohl ihr ein Paar seid, dann darf sie sich auf eine Anzeige wegen Sozialbetruges freuen, wenn das Amt dahinter kommt.

Da ist die Rückzahlung vom Unterhaltsvorschuss noch euer kleinstes Problem!

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Kevo5198 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 10:58

Endlich mal ne vernünftige Antwort 👍🏽 danke :)

  1. also erstens "holt" man sich kein Eigenheim, sondern kauft es
  2. zweitens hast Du nach Deiner Rückkehr ja Eigentum, also wirst Du den Unterhalt zahlen müssen bzw. den vom Staat vorgestreckten zurückzahlen müssen
  3. drittens kann Die das genau nur ein Anwalt beantworten