Wie kann ich mich von meiner Erzeuger in rechtlich trennen?

8 Antworten

Man kann sich rechtlich weder entmuttern noch entvatern.

Wie wäre es mit richtiger Rechtsberatung? Kostet unter Umständen auch nichts oder relativ wenig.

Das ist jedenfalls sinnvoll als einfach zu sagen "Ich will nicht" und dann eines Tages zu sehen ob es so einfach klappt.

Soweit ich weiß muss der Nachwuchs, solange man nicht adoptiert wurde von jemand anderem, grundsätzlich für die Beerdigungskosten aufkommen nach dem Ableben der biologischen Eltern. Egal ob jemals Kontakt bestand oder ob man Jahrzehntelang im Streit miteinander war.

Rechtlich geht das wohl nicht, abervielleicht gibt es da doch irgendwelche Möglichkeiten. Habe mal gehört, dass sich in den USA ein Kind von seinen Eltern "scheiden lassen " wollte, weiß abernicht, was daraus geworden ist. Vielleicht könntest du einen Anwalt fragen? Ich glaube aber, es ist vor allem gut und wichtig, dass du zuhause ausziehst. Unterhalt muss sie dir trotzdem zahlen, bis du eine Ausbildung hast. 

Sie steht in Deiner Geburtsurkunde und da bleibt sie auch. Das kann nicht geändert werden. Da Du volljährig bist, kannst Du ausziehen, sofern Du finanziell unabhängig ist. Bei weiterer Ausbildung geht das nicht, sie ist unerhaltspflichtig bis 25 Jahre.

An sich nur, wenn du dich adoptieren lässt.
Du kannst deine Erzeugerin aber noch ärgern, denn natürlich ist sie noch bis Ende deiner 1. Ausbildung für dich unterhaltspflichtig.