Wie kann ich aus religiösen Gründen mein Namen ändern

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Das geht!Aus religiösen Gründen und wenn Du sie begründen kannst sowieso.Du mußt zum Standesamt,die leiten weitere Schritte ein.Ich habe das mit meinem Sohn auch durchbekommen!Ich habe etwas über 100 Euro bezahlt.Viel Glück

Yessir57  23.11.2020, 01:32

Hallo, sind sie noch aktiv?

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Diesen Eintrag habe ich eben gefunden: SCHAUT MAL BITTE DRÜBER

Zuerst geht es nicht um die Kosten, sondern zunächst um den wichtigen Grund für eine Namensänderung. Weiter kann eine deutsche Behörde Namen nur für deutsche Staatsangehörige ändern. Ich gehe davon aus, dass du letztere Voraussetzung erfüllst. Problematisch wird der "wichtige Grund" sein, denn nur weil einem der Vorname nicht mehr gefällt oder weil die Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung gewechselt wurde, reichen m. E. nicht aus. Nur bei einem Religonswechsel (z. B. Übertritt vom Islam zum Christentum) liegt ein wichtiger Grund zur Vornamensänderung vor. Erst wenn du die Hürde mit dem "wichtigen Grund" genommen hast, geht es an die Gebühren, die nach einer Verwaltungsvorschrift zwischen 2,50 € und 1.000 € liegen. An was sich die Behörde orientiert (Einkommen oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers, Bedeutung des Einzelfalles), ist sehr verschieden. Erfahrungsgemäß liegen die Gebühren zwischen 100 und 500 €. [Inhalt beanstanden] [Mail-Nachricht bei Kommentar erhalten] [Antwort kommentieren]
Kommentar von StolzeMuslima33 am 29. Juni 2010 18:01

Endlich mal jemand mit einer Vernünftigen ausführlichen Antwort,dafür zuerst einmal DANKE, ja ich bin deutsche und anfang diesen Jahres in den islam getreten,deshalb die Namensänderung. Da ich selbstständige Unternehmerin bin,denke ich,wird es wohl 500 euro werden,wenn nicht sogar noch mehr,denn wo viel zu holen ist,wird richtig zugegriffen. Aber das ist es mir wert und wäre ja nur eine einmalige sache. [Inhalt beanstanden] [Kommentar kommentieren] Kommentar von aetnastuermerFragant am 8. Juli 2010 18:31

Auch dieser Wechsel vom Christentum zum Islam stellt einen "wichtigen Grund" i. S. des Namensänderungsgesetzes dar. In einem gleichen Fall habe ich selbst eine Namensänderung angeordnet. Befürchtest du erhebliche Nachteile bei der Gebührenbemessung, wenn du der Behörde einen Steuerbescheid vom Vorjahr vorlegst? Gewöhnlich ist das zu versteuernde Einkommen deutlich geringer als die tatsächlichen Einnahmen im Portemonnaie. [Inhalt beanstanden] [Kommentar kommentieren]

"Nach § 3 I NÄG (Namensänderungsgesetz) liegt ein rechtfertigender wichtiger Grund iSd § 3 I NÄG dann vor, wenn die Abwägung aller für und gegen die Namensänderung streitenden schutzwürdigen Belange ein Übergewicht der für die Änderung sprechenden Interessen ergibt[1]. Davon ist auch bei Prüfung des auf die Änderung eines Vornamens gerichteten Verlangens auszugehen. Dabei ist der Wunsch, aus Glaubensgründen seinen Vornamen zu ändern, vom Schutzbereich des Art. 4 I GG umfasst. Das VGH München hat in einer Entscheidung vom 3. Juni 1992 dem Wunsch des Klägers auf Hinzufügung des Vornamens „Abdulhamid“ zum bisherigen Vornamen „Andreas“ stattgegeben[2]. Das Urteil wurde damit begründet, dass ein Übertritt zum Islam jedenfalls dann einen wichtigen Grund iSv § 11 iVm § 3 I NÄG darstellt, wenn die Ernsthaftigkeit des religiös begründeten Begehrens glaubhaft gemacht wird. Dabei reiche es aus, dass der Kläger sein Begehren auf den Koran und die Sunna stützt. Ohne Bedeutung sei, ob der Islam für seine Anhänger die Annahme eines Vornamens, der die Zugehörigkeit zum moslemischen Glauben bestätigt, zwingend fordert oder dies den Gläubigern nur nahe legt. Denn geschützt seien, nicht nur Überzeugungen, die auf imperativen Glaubenssätzen beruhen, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die der Betreffende in einer bestimmten Situation als für ihn verbindlich ansieht.


Dem gegenüber habe man keinen Anspruch auf die Ersetzung des bisherigen Vornamens „Dirk Olaf“ durch „Abdul-Faruk“, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 27. Oktober 1992[3]. Das Gericht gelang im Hinblick auf die Identifizierung des Klägers zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung seines Vornamens mehr Gewicht hat als der religiös motivierte Wunsch der Namensänderung. ..."

http://www.igmg.de/muslime-amp-recht/gebote-und-gebraeuche/namensgebung-und-namensaenderung.html

Tassilofrank  18.10.2010, 18:14

Das ist eine Frechheit wie du hier auf islamistische Seiten verweist. Milli Görüs ist verfassungsfeindlich und steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Nicht umsonst wird sie ständig von der Staatsanwaltschaft verklagt. Nicvht umsonst wurde sie vom Bundesinnenminister aus der Islamkonferenz entfernt.

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Frag beim Einwohnermeldeamt nach.Müsste eigentlich machbar sein,zumindest,daß du den Namen als Zusatznamen eingetragen bekommst.Kostet aber bestimmt was.

Das wird nicht gehen. Lediglich einen Künsternamen kannst du dir kostenpflichtig besorgen. Ich finde deinen Ursprungsnamen aber schöner