Notfalls Dedektiv,

aufjedenfall zur POLIZEI. Und am besten zur Polizeiberatungsstelle, aber in der Stadt, falls du auf dem Land wohnst. Die in der Stadt kennen sich besser mit Stalking aus.

Und immer schön auf dich aufpassen. :-( Sorge um dich!!!

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Entschuldige, aber ist das eine ernste Frage?

Falls ja, würde ich deinem Freund empfehlen sich mal unter das Volk zu mischen. Freunde findet man eigentlich immer. Und wenn die ihm im Sportverein drohen, sollte er dort austreten und in einen anderen Sportverein gehen.

Villeicht sollte auch dein Freund mal nachdenken, was er alles sonst noch falsch macht, und sich selber mal villeicht analysieren.

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Ja leider ist es so und es kommt jeden tag vor auch wenn es nicht gerade direkt bemerkt und denk immer daran mit Psychologie kannst du menschen in den Selbstmord treiben und auch zu Mörder werden lassen. Bsp. Hypnose

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das ist psychologie! Dem Humaneied ist Angst angeboren genauso wie das erschrecken. Erschreicken wir und zucken wir zusammen. haben wir angst machen wir uns klein! Genau das machst du auch wenn du auf der kautsch sitzt du ziehst die füße zu dir, oder wenn ein flim ganz spannend ist hast du die füße bestimmt auch ganz nah an dein körper gezogen oder? Das hängt aber von vielen psychologischen Faktoren ab die ich dir hier nicht so erklären kann. Aber ich hoffe ich habe dir ein bisschen die Frage beantwortet

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du meinst bestimmt den islam. Absoluter schwachsinn. Denn du siehst ja auch deine Armhaare und deine Barthaare wenn du langen bart hast oder in spiegel guckst. Der Koran sagt nur bei Frauen in sure 37:59 das die hijab bzw. niqaab bzw burka tragen sollen. Das gilt aber auch nur weil allah der frau die schönheit gegeben hat und sowas wie vergewaltigung und so verhindert werden soll. Deswegen muss sich die Frau bedecken aber darum geht es hier garnicht. Es ist eindeutig nicht Sünde wenn du ein Haar siehst bei den Muslimen. Und im Arabischen heißt Sünde übrigens =Haram!

So Frage beantwortet

P.S. Ich bin selber muslim und betrachte mich jeden Tag im Spiegel und schaue auch meine Haare an!

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eigentlich ist es haram aber da es auch soweit ich weiss in der schaira nicht untersagt ist ist es dennoch erlaubt. Jenachdem ob sich in der shisha drogen ist es untersagt. Wenn normaler Tabak mit irgendeinem Geschack oder normaler Tabak ist ohne geschmack ist es erlaubt. Ich persönlich bin auch muslim und rauche auch ab und zu Shisha!

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danke an alle die mir die frage beantwortet habe vielen vielen dank und an meine muslimischen Glaubensbrüder Danke! Subhana wa ta'ala möge euch beschützen! Allahuakber! Amin!

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Diesen Eintrag habe ich eben gefunden: SCHAUT MAL BITTE DRÜBER

Zuerst geht es nicht um die Kosten, sondern zunächst um den wichtigen Grund für eine Namensänderung. Weiter kann eine deutsche Behörde Namen nur für deutsche Staatsangehörige ändern. Ich gehe davon aus, dass du letztere Voraussetzung erfüllst. Problematisch wird der "wichtige Grund" sein, denn nur weil einem der Vorname nicht mehr gefällt oder weil die Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung gewechselt wurde, reichen m. E. nicht aus. Nur bei einem Religonswechsel (z. B. Übertritt vom Islam zum Christentum) liegt ein wichtiger Grund zur Vornamensänderung vor. Erst wenn du die Hürde mit dem "wichtigen Grund" genommen hast, geht es an die Gebühren, die nach einer Verwaltungsvorschrift zwischen 2,50 € und 1.000 € liegen. An was sich die Behörde orientiert (Einkommen oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers, Bedeutung des Einzelfalles), ist sehr verschieden. Erfahrungsgemäß liegen die Gebühren zwischen 100 und 500 €. [Inhalt beanstanden] [Mail-Nachricht bei Kommentar erhalten] [Antwort kommentieren]
Kommentar von StolzeMuslima33 am 29. Juni 2010 18:01

Endlich mal jemand mit einer Vernünftigen ausführlichen Antwort,dafür zuerst einmal DANKE, ja ich bin deutsche und anfang diesen Jahres in den islam getreten,deshalb die Namensänderung. Da ich selbstständige Unternehmerin bin,denke ich,wird es wohl 500 euro werden,wenn nicht sogar noch mehr,denn wo viel zu holen ist,wird richtig zugegriffen. Aber das ist es mir wert und wäre ja nur eine einmalige sache. [Inhalt beanstanden] [Kommentar kommentieren] Kommentar von aetnastuermerFragant am 8. Juli 2010 18:31

Auch dieser Wechsel vom Christentum zum Islam stellt einen "wichtigen Grund" i. S. des Namensänderungsgesetzes dar. In einem gleichen Fall habe ich selbst eine Namensänderung angeordnet. Befürchtest du erhebliche Nachteile bei der Gebührenbemessung, wenn du der Behörde einen Steuerbescheid vom Vorjahr vorlegst? Gewöhnlich ist das zu versteuernde Einkommen deutlich geringer als die tatsächlichen Einnahmen im Portemonnaie. [Inhalt beanstanden] [Kommentar kommentieren]

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