Wie ist die gesetzes Lage zu Tags?

1 Antwort

Sofern noch relevant: Die Polizei darf nicht nur, sondern muss dem sogar nachgehen. Den Standort des Gegenstands darf sie allein schon aufgrund der Einwilligung des Eigentümers nachverfolgen. Der will ja gerade, dass zB das getaggte Handy damit gefunden wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura Studium

Skorpi10 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 23:15

Nabend 👋,

danke für den Kommentar.

Ich habe tatsächlich mit einem Mitarbeiter einer Polizeistation telefoniert, da ich dachte, dass die es am besten wissen müssten. Dieser meinte, dass es immer auf den Einzelfall ankommt und man beispielsweise sofern sich der Artikel in der eigenen Wohnung des Diebes befindet, erst einmal ein Durchsuchungsbeschluss besorgen muss.

Skorpi10 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 23:19
@Skorpi10

Ach ja, der Beamte hat mir dennoch empfohlen, einen Tag zu benutzen, da es hilfreich sein "kann". Er uns seine Familie würden selbst welche benutzen.

NiggoDragneel  10.05.2025, 17:29
@Skorpi10

Das ist richtig, die Durchsuchung einer fremden Wohnung geht (in der Regel) nur mit Durchsuchungsbeschluss. Die Verfolgung des eigenen Tags per se braucht hingegen definitiv keinen :)