Wie ist die gesetzes Lage zu Tags?
Hey 👋,
gehen wir mal davon aus, dass eine Person einen Airtag oder auch Android Tag nutzt für einen beliebigen Gegenstand. Der Gegenstand wird geklaut und aufgrund des Tags vom Besitzer geortet.
Der Besitzer geht daraufhin mit dem Standort des Tags/Gegenstandes auf dem Handy zur Polizei.
Darf/Wird die Polizei zum besagten Standort gehen oder macht die Polizei in solchen Fällen nichts bzw. darf sie laut Gesetz nichts machen?
Braucht es beispielweise eine richterliche Anordnung, damit die Polizei dem Standort des Gegenstandes folgen kann/darf?
Hat vielleicht jemand persönliche Erfahrungen gemacht und kann darüber berichten, ob beispielsweise ein geklauter Gegenstand Dank eines Tags zurückgewonnen werden konnte?
1 Antwort
Sofern noch relevant: Die Polizei darf nicht nur, sondern muss dem sogar nachgehen. Den Standort des Gegenstands darf sie allein schon aufgrund der Einwilligung des Eigentümers nachverfolgen. Der will ja gerade, dass zB das getaggte Handy damit gefunden wird.
Das ist richtig, die Durchsuchung einer fremden Wohnung geht (in der Regel) nur mit Durchsuchungsbeschluss. Die Verfolgung des eigenen Tags per se braucht hingegen definitiv keinen :)
Nabend 👋,
danke für den Kommentar.
Ich habe tatsächlich mit einem Mitarbeiter einer Polizeistation telefoniert, da ich dachte, dass die es am besten wissen müssten. Dieser meinte, dass es immer auf den Einzelfall ankommt und man beispielsweise sofern sich der Artikel in der eigenen Wohnung des Diebes befindet, erst einmal ein Durchsuchungsbeschluss besorgen muss.