Gestohlenes Fahrrad mit AirTag wieder gefunden, darf die Polizei es einfach mitnehmen?
Wenn ich den Standort der Polizei weiter gebe können die es dann einfach nehmen? Oder reicht der AirTag nicht aus um tatsächlich zu beweisen, dass es mein Fahrrad ist?
4 Antworten
Die Polizei sollte durch deine Strafanzeige schon vorab darüber informiert sein. Sie könnte das Fahrrad dann direkt am Auffindet sogar an dich übergeben. So stellen sie das Fahrrad sicher, bis du einen Eigentumsnachweis erbringst, oder der anders sich darüber beschwert, dass sein Fahrrad durch die Polizei "gestohlen" wurde.
Du brauchst einen Eigentumsnachweis, Rechnung mit der Rahmenummer drauf oder so etwas. Die AirTag-Sache ist dann unterstützend gut. Dann kann die Polizei das Rad als Beweismittel sicherstellen/beschlagnahmen.
Hast Du den Diebstahl denn schon angezeigt?
Meine auch, denn ist der DB schon angezeigt weiß die Polizei ja die Rahmennummer. Dann kann vor Ort geprüft und sichergestellt werden.
Nein der Airtag reicht nicht aus. Du höttest ihn ja im nach hinein anbringen können.
Du brauchst irgendeinen eigentumsnachweis, wenn du das fahrrad per handschlag gekauft hast wird das etwas schwieriger, aber nicht unmöglich, und der airtag ist ja ein erstes indiz dafür, dass es dir gehört.
Um das zu vereinfachen, kannst du dein fahrrad auch mit seiner rahmennummer bei der polizei registrieren lassen
Die Frage ist hypothetisch