Aus Juristensicht: Bitte nichts sagen. Wirst du einer Straftat bezichtigt, geh zum Anwalt und besprich das mit ihm/ihr. Bitte auf keinen Fall einfach so zur Polizei und offen Stellung nehmen (egal in welcher Form).

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Das als Wissen verkaufte juristische Halbwissen auf diesem Forum ist nur noch erschreckend. Meine Antwort als Jurist: Wenn das Gesetz nicht ausdrücklich für eine Tat etwas anderes vorsieht, ist ausschließlich vorsätzliches Handeln strafbar, siehe § 15 StGB. Das gilt auch für den Diebstahl gem. § 242 StGB. Ein "fahrlässiger" Diebstahl ist nie strafbar! Das bloße Verbringen der Produkte in eine von dir mitgebrachte Tüte ist übrigens auch noch kein Diebstahl (siehe BGH, Beschl. v. 18.6.2013, Az. 2 StR 145/12). War es tatsächlich nur ein Versehen, hast dich damit tatsächlich nicht strafbar gemacht. Jede andere Sicht ist unvertretbar und falsch.

Die Frage ist lediglich eine der Beweisbarkeit. Der Ladeninhaber geht freilich davon aus, dass du ein in einer Tüte gelassenes Buch nicht versehentlich vergessen hast zu bezahlen, sondern das bewusst da drin gelassen hast. Da es gerade die aus der Sicht eines Gerichts typische Verteidigung ist, man habe den Gegenstand nur versehentlich mitgenommen, wird es aber nicht leicht werden, das (bei dir ja tatsächlich zutreffende) Versehen zu beweisen. Im Zweifel Gang zum Anwalt vor Ort, da ist die Strategie sehr einzelfallabhängig.

Kannst du mir sagen, wann genau dich der Ladendetektiv aufgehalten hat? Hattest du den Kassenbereich/Laden da schon verlassen?

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Keine der obigen Antworten Antworten ist die mE "richtige" Antwort. Meine Antwort als Jurist: Stellte man "Diskriminierung" unter Strafe, würde dies zum einen vermutlich bereits gegen das Grundgesetz verstoßen, namentlich gegen Art. 103 Abs. 2 GG, da der Straftatbestand zu unbestimmt wäre. In Anbetracht dessen, dass es tiefgreifende Folgen hat, sollte man ein Strafgesetz verletzen, ist es nicht angebracht (und auch nach dem GG nicht erlaubt), abstrakte Konzepte wie "Diskriminierung" unter Strafe zu stellen. Denn es muss ganz besonders bei Strafgesetzen große Klarheit herrschen, wann man sich strafbar macht und wann nicht. Dafür ist "Diskriminierung" viel zu schwammig.

Zum anderen bedarf es einer Strafbarkeit mE auch praktisch nicht: Insbesondere da unten als Argument für eine quasi selbstverständliche Strafbarkeit von Diskriminierung das AGG aufgeführt wurde: Es gibt einen himmelweiten Unterschied zwischen "verboten" und "strafbar". Nicht alles, was gesellschaftlich unerwünscht ist, muss gleich mit "Strafe" bedroht sein. Die Strafbarkeit einer Handlung wird als das schärfste Schwert der Rechtsordnung bezeichnet. Uns steht kein schwerwiegenderes Urteil als das zur Verfügung. Ob Diskriminierung überhaupt diese Schwelle überschreitet, ist in vielen Fällen bereits fraglich. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil Diskriminierung bereits nach derzeitiger Rechtslage verboten (nicht: strafbar) ist, siehe allein Art. 3 Grundgesetz, der insbesondere durch das AGG konkretisiert wird. Das AGG verbietet diskriminierende Handlungen, stattet die Opfer bspw mit Schadensersatzansprüchen aus und lässt bspw Kündigungen aus diskriminierenden Gründen unwirksam werden (ein Beispiel unter vielen). Es findet insofern bereits ein recht breit gefächerter Schutz vor Diskriminierung statt. EIn Bedürfnis, einen insoweit sehr stark einschneidenden Straftatbestand (!) für den auch noch sehr schwammigen Diskriminierungsbegriff zu schaffen, ist mE daher nicht gegeben.

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Kurze Beschreibung der Rechtslage: Du bist nicht verpflichtet, die Ware aktiv zurückzubringen. Du bist nur verpflichtet, sie herauszugeben, wenn der Ladeninhaber das verlangt. Beschädigst/verbrauchst du die Ware bis dahin, bist zu zum Schadensersatz verpflichtet, da der Laden iE Eigentümer geblieben ist.

Mit anderen Worten: Brings einfach zurück und klärs auf.

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Bitte nicht auf das juristische Halbwissen von Akka2323 hören. Eine vom Gefühl her unangebrachte Täuschung führt noch nicht zu einem strafbaren Betrug:

Ein Betrug (§ 263 StGB) verlangt eine Täuschung über Tatsachen, durch die eine Person zu einer Vermögensverfügung veranlasst wird, wodurch ein Vermögensschaden entsteht. Eine Täuschung liegt zwar vor. Aufgrund des ausgestellten Scheins fängt aber niemand an, über Vermögen zu verfügen, geschweigedenn dass ein Vermögensschaden entstehen würde. Bei wem denn auch? Selbst wenn der Schein Voraussetzung für eine Arbeitseinstellung wäre (sog. Anstellungsbetrug) und die Person dann deswegen eingestellt würde, läge nur dann ein Betrug vor, wenn das Vorliegen des Scheins bspw zu einer höheren Bezahlung führt (nur dann läge ein Vermögensschaden vor). Kurz und gut: Keine Strafbarkeit

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Ich befinde mich gerade in der Examensvorbereitung, kann also das ein oder andere erzählen:

Relevanz von Ratschlägen: Hör nicht zu viel auf Ratschläge, wie du das Studium und v.a. das Lernen angehen solltest (meine Ratschläge inklusive). Du wirst einige mitbekommen, namentlich von "allwissenden" Kommilitonen, Tutoren, Profs, WisMits etc. Die allermeisten davon haben nicht auf die Art gepasst, wie ich lerne und hätten mir mehr geschadet als irgendwas sonst. Nachfolgend kommen auch nur Tipps, ohne die ich mir (für mich (!)) ein erfolgreiches Jura-Studium schlicht nur schwer vorstellen kann

Lernen auf Verständnis: Interessanterweise stellt sich in der Examensvorbereitung heraus, dass die größten Lücken der meisten Studierenden im Stoff des ersten Semesters liegen. Das liegt nicht daran, dass der Stoff im 1. Semester so viel wäre oder so komplex. Vielmehr ist es im ersten Semester zunächst schwierig, den gehörten Stoff richtig einzuordnen, weil man schlicht noch nichts hat, in das man etwas einordnen könnte. In der Folge merkt man sich den Stoff mangels Einordnung und tieferem Verständnis auch schlechter. Jura ist ganz extrem auf Systemverständnis basiert. Das ist auch primär das, was im Staatsexamen abgeprüft werden wird. Dein Fokus sollte daher im ersten Semester darauf liegen, das besprochene Rechtsgebiet (ich tippe auf BGB AT; Strafrecht AT und Staatsorganisationrecht) jeweils in der Breite zu "verstehen". Insbesondere heißt das, zu verstehen (!), weshalb man welche Vorschrift an welcher Stelle prüft etc. und nicht plump (wie manche das zelebrieren) Fallkonstellationen und deren Lösung auswendig zu lernen. Das heißt: Wenn du an irgendeinem Punkt nicht erklären kannst, weshalb eine Vorschrift überhaupt und genau an dieser Stelle relevant wird, solltest du dir die Zeit nehmen, das zu verstehen. Ob du dann auch noch alle Meinungsstreitigkeiten zu Detailproblemen kannst ist in the long run egal. Das ist Auswendiggelerne und hast du im nächsten Semester ohnehin vergessen (für die Klausur solltest du die natürlich können, aber leg da keinen allzu großen Fokus drauf).

Lerne mit einem ähnlich leistungsstarken Lernbuddy: Das ist sehr charakterabhängig, ich hätte aber im Studium denke ich nicht die Leistung abrufen können, die ich abgerufen habe, wenn sich mein Lernbuddy und ich nicht gegenseitig konstant gepusht und motiviert hätten. Auch Arbeitsteilung ist in Jura sehr gut möglich. Da Jura ein Ausdauerstudium ist, empfiehlt sich das mE sehr.

Wiederholungsfähige Aufzeichnungen: Du wirst dich in der Examensvorbereitung (ggfs schon früher) hassen, wenn du von Vorlesungen etc Mitschriften anfertigst, die du dann nicht irgendwann schnell wiederfinden und damit lernen kannst. Fast alles, was du im ersten Semester lernst, ist bereits examensrelevant. Wenn du dir nicht später alles von Neuem erarbeiten willst, solltest du deine Aufzeichnungen so ordnen und systematisieren, dass du später noch etwas damit anfangen kannst (ich empfehle OneNote).

Brich das Studium ab, wenn es dir keinen Spaß macht. Mir macht Jura großen Spaß und selbst dann ist es noch anstrengend genug.

Arbeitsintensität: Ich hatte an mich sehr hohe Anforderungen an meine Leistung im Jura-Studium gestellt und hatte ab dem ersten Semester ca 10h/Tag in Jura investiert, um auf einen zweistelligen Schnitt zu kommen. Es gibt sehr sicher Personen, die mit weniger Arbeit auf dasselbe Ergebnis kommen, häufig ist das nicht. Wenn das Ziel "4 gewinnt" ist (auch völlig legitim), ist der Aufwand ganz wesentlich geringer. Jura macht aber mE mehr Spaß, wenn man die Materie tatsächlich verstanden hat, über die man dann in der Klausur schreibt. Der Aufwand dafür ist wesentlich höher, aber dann werdens auch mehr als 4 Punkte.

Wenn du an der Uni arbeiten willst: Arbeite in den Vorlesungen/kleineren Übungsgruppen (bei uns heißen die Propädeutische Übungen) mit, dadurch bekommt man easy HiWi-Jobs (wenn man dann noch keine schlechten Noten hat). (Allgemein sollte man v.a. in den Übungsgruppen mitarbeiten, dann muss man weniger nacharbeiten...)

Das dürfte erstmal alles sein; bei Fragen gerne melden :)

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Kann sie mich anzeigen?

Hallo, ich bin M(20) kurze Zusammenfassung:

Ich hatte etwas mit einem Mädchen(19) über einem Jahr und es hat sich rausgestellt, dass sie mich verarscht hat und bewusst in Depressionen gebracht hat. Alles schön und gut, hab natürlich trotzdem das Gespräch gesucht und sie beleidigt nachdem sie mich beleidigt hat. Trotzdem wollte ich das Gespräch, weil sowas nicht geht und ich wollte mit ihren Eltern reden, weil ich die mal fragen wollte was so eine Schei*e soll. Daraufhin hat sie sich in die Opferrolle gestellt und gemeint dass ihr Vater sie geschl@gen hat und dass alles nicht stimmt usw. Habs ihr erstmal geglaubt, wollte trotzdem wissen was die Eltern dazu sagen. Es hat nicht gestimmt, das habe ich von der Schwester erfahren. Sie hat mich bei ihren Eltern jedoch so dargestellt als wäre ich irgendeiner von dem sie nie was gewollt hat und als würde ich sie ohne grund beleidigen usw. Natürlich sind ihre Eltern jetzt dagegen. Privat schreibt sie mir aber dass sie sich nicht melden kann weil ihre eltern dagegen sind und dass sie es eigentlich will aber nicht kann wegen zwang blabla.

Nun hat sie mir gedroht mich anzuzeigen weil ich die Wahrheit rausfinden will und unbedingt das Gespräch mit den Eltern suche😂

Kann sie das? Eigentlich eher andersrum oder? Sie hat mich wirklich bewusst in Depressionen gebracht und mir bewusst sehr geschadet. Ich brauche dieses Gespräch für meinen Seelenfrieden, ich habs versucht zu vergessen, aber es geht einfach nicht. Sie braucht irgendwie eine Bestrafung damit sie sieht dass sowas nicht geht, weil anscheinend macht sie es andauernd mit Typen. Wie sieht das ganze aus? Könnte ich weitermachen ohne eine Anzeige kriegen? Stand jetzt bin ich überall blockiert aber erst seitdem ich das gespräch gesucht habe mit dem eltern. Also weil sie aufgeflogen ist wurde ich geblockt.

Danke für die Antworten, tut mir leid dass es so viel ist, bin wirklich am Ende und verwzeifelt. Spart euch die Therapie Tipps, es bringt mir stand jetzt gar nichts

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Ich schreib dir mal die Rechtslage juristisch nüchtern runter (unabhängig davon, was man als "gerecht" empfinden mag):

Jemanden "bloß" zu verarschen ist per se nicht strafbar. Hat sie dir etwa Tatsachen vorgespiegelt, aufgrund derer du ihr bspw Sachen gekauft hast, kommt (unwahrscheinlich) ein Betrug in Betracht (§ 263 StGB), wofür ich aber keinerlei Anzeichen sehe.

Selbst wenn du von ihrem Verhalten eine Depression davon getragen haben solltest, ist das grds nicht strafbar. Es käme dabei nur Körperverletzung in Betracht (§ 223 StGB; bzw fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB), für die deine Depression allerdings Krankheitswert aufweisen müsste, also bspw der Medikation bedürfen und von gewisser Dauer sein muss. Die Anforderungen an solche psychischen Gesundheitsschädigungen sind (leider) recht hoch.

Verbreitet sie Lügen über dich, ist das ggfs als Üble Nachrede (§ 186 StGB) oder (wenn sie die Unwahrheit ihrer Aussagen kennt) als Verleumdung (§ 187 StGB) strafbar. Da du sie ja nach eigener Aussage tatsächlich beleidigt hast (egal ob sie zuerst beleidigt hat oder nicht), hat sie durch die Aussage ggü ihren Eltern, du hättest sie beleidigt, keine Unwahrheit verbreitet. Es gibt keine Pflicht zur "vollen Wahrheit", solange dadurch kein vollkommen verfälschtes Bild der Wirklichkeit entsteht. Also auch das ist kein strafbares Verhalten.

Entgegen ihren Willen solltest du sie nicht weiter kontaktieren, um keine eigene Strafbarkeit zu riskieren (wobei die Schwelle des § 238 StGB recht hoch ist). Unabhängig von einer tatsächlichen Strafbarkeit kannst du in jedem Fall angezeigt werden, woraufhin du dich ggfs mit einem Ermittlungsverfahren rumschlagen müsstest, auf das niemand Lust hat.

Fazit: Kontakt abbrechen und gut ist. Wenn die Person so ist, wie du sie beschreibst, ist es in the long run für sie Bestrafung genug, einfach so zu sein wie sie ist.

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Bitte das juristische Halbwissen mit Lieferverzug etc von "clearnercode" ignorieren, auf irgendeinen Lieferverzug, Fristsetzung zur pünktlichen Lieferung oder Schadensersatz kommt es hier überhaupt nicht an. Dein Fall ist im Ergebnis ganz unproblematisch für dich lösbar:

Wenn du die Matratze im Internet bestellt hast, hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 1 BGB), sofern du die Matratze nicht individuell nach deinen Bedürfnisse hast maßanfertigen lassen, wovon ich nicht ausgehe, wenn du sie alternativ über Amazon bestellst. Die 14-Tage-Frist beginnt dabei erst ab Warenlieferung (vgl. § 356 Abs. 2 Nr. 1 a) BGB). Also egal wie lange der Kaufvertragsschluss her ist, du kannst den Kauf einfach widerrufen. Auf irgendein vorheriges Inverzugsetzen des Lieferanten kommt es dabei überhaupt nicht an.

Du musst dir also gar nicht irgendwie kompliziert die Differenz erstatten lassen oder so, sondern widerrufst einfach den Vertrag mit dem Lieferanten, der zu spät liefern würde. Der zahlt dir dein Geld zurück und du bestellst bei Amazon :)

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Auf den ersten Blick würde ich so aufbauen, das Zitat mit verschiedenen Definitionen der Wahrheit zu untersuchen.

Den Grund versuche ich mal zu veranschaulichen: Definiert man "Wahrheit" beispielsweise als für jeden im Ergebnis subjektiv, stimmt die obige Aussage nur zum Teil. Denn steht für jede Person eine ganz subjektive Wahrheit fest und sieht man jede subjektive Wahrheit als richtig an, ist gar keine Anpassung des Systems erforderlich, damit alle Aussagen wahr sind. Denn dann wäre unabhängig von Systemanpassungen jede Sichtweise eine (subjektiv) richtige.

Offenbar definiert der Verfasser "Wahrheit" jedoch als Ergebnis objektiver Umstände, die für uns auch erkennbar sind. Denn nur dann ergibt es Sinn, dass er von einer Systemänderung spricht (die objektiv für uns erkennbar ist), die zur Änderung der Wahrheit führen würde. Das ginge nicht, wenn "Wahrheit" etwas ist, was von uns erkennbaren objektiven Umständen unabhängig wäre, da dann jede Systemänderung auf die Wahrheit keinen Einfluss hätte. Platon würde daher z.B. die genau gegenteilige Auffassung vertreten. In seinem Höhlengleichnis geht dieser ja meiner Erinnerung nach von einer Wahrheit aus, die für uns nicht wahrnehmbar ist. Wir könnten also im Sinne deines Zitats so viel am für uns wahrnehmbaren System ändern wie wir wollten, die letztliche (für uns nicht wahrnehmbare) Wahrheit (ichg glaube er nannte sie "Idee") würden wir nie herausfinden.

Es bietet sich daher mE für deinen Essay an, etwas ausführlicher als ich es gerade getan habe, zunächst umfassend darzustellen, welcher Wahrheitsbegriff dem Zitat vom Verfasser zugrunde gelegt wird. Im Anschluss kannst du schauen, welche alternativen Wahrheitsbegriffe es gibt und unter Anwendung dieser Definitionen herausfinden, ob das Zitat immernoch funktioniert. Abschließend könnte man überlegen, eine ganz persönliche Definition der Wahrheit herauszuarbeiten und darunter auch nochmal das Zitat zu überprüfen.

Man könnte btw auch vergleichend etwas politisch werden: Es heißt ja "Geschichte wird von den Siegern geschrieben." Geschichte wird von uns als "Wahrheit" über Vergangenes aufgefasst. D.h. wer die Geschichte schreibt, bestimmt in diesem Zusammenhang die Wahrheit. Auf das Zitat übertragen: Siegt Macht "A", wird das System iSd Zitats von Macht A bestimmt und einige Aussagen werden wahr oder unwahr. Siegt Macht "B" geschieht dasselbe, nur dass dieselben Aussagen einen anderen (Un)wahrheitsgehalt als bei Macht A erhalten könnten. Insofern führt eine Änderung des Systems zu unterschiedlichen Wahrheiten. Aber auch hier muss man wieder mit dem Begriff der "Wahrheit" aufpassen. Geht man mit Platon, könnte man hier gar nicht von zwei unterschiedlichen Wahrheiten für zwei unterschiedliche Szenarien (Macht A versus Macht B) sprechen, da es ja nur eine Wahrheit gibt. Platon würde wohl sagen, entweder Macht A oder Macht B oder keiner von beiden hat Recht. Je nach dem, was sich mit der tatsächlichen Wahrheit deckt.

Du merkst, es kommt letztlich darauf an, wie du Wahrheit definierst, deshalb würde ich mich dafür an verschiedenen Definitionen entlang hangeln (und das ganze etwas strukturierter darstellen als ich das hier in 10min konnte xD)

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Das folgende WS 22/23 wird mein siebtes Semester sein, ich habe also schon einen mehr oder weniger umfangreichen Erfahrungsschatz zum Jura-Studium. Zunächst mal ist es im Falle von Jura (zumindest an meiner Uni) ziemlich egal wie lange du brauchst. Eine ehemalige Arbeitskollegin von mir studiert mittlerweile im 14./15. Semester weil sie das Examen nicht während Corona schreiben wollte, dann hat sich das halt nach hinten gezogen. Es interessiert letztlich nicht, ob du ein Semester länger oder weniger lang gebraucht hast, es kommt nur darauf an, dass du am Ende einen guten Abschluss hinlegst. Das erreichst du nicht durch Tempo. Wenn du ein Semester nicht gut abschneidest ist das also vollkommen irrelevant.

Für die ersten Semester möchte ich dir aber eins an die Hand geben. Es spielt letztlich keine Rolle, wie viele Detailprobleme du dir aneignest (obwohl du sie für die jeweilige Klausur erstmal brauchen wirst). In ein paar Semestern hast du die alle vergessen, siehst das Detailproblem und denkst im besten Fall, dass du das irgendwo schon mal gehört hast. Viel wichtiger ist, dass du dir in den ersten Semestern ein wetterfestes Grundlagenverständnis aneignest. Damit meine ich nicht nur (aber auch) das Beherrschen des Gutachtenstils, sondern auch fachlich die Grundfesten der Rechtsgebiete aneignest. Im Zivilrecht z.B. wie und warum man die Ansprüche überhaupt so prüft wie man sie prüft, wie gliedert man Ansprüche, wie liest man sie aus dem Gesetz ab, sodass man sie nicht auswendig lernen muss etc. Das ist so viel mehr wert als alles Detailwissen, das du für die eine Klausur, die du verhaust evtl nicht drauf hattest.

Wenn du also das Gefühl hast, du hast dieses Verständnis aktuell noch nicht, dann liegt die Priorität darauf, sich Zeit zu lassen und sich das anzueignen. Du bereust es sonst in den höheren Semestern, in denen umfassende Klausuren kommen, bei denen man nur dann gute Punkte schreiben kann, wenn man nicht nur die auswendig gelernten Probleme erkennt, sondern diese auch systematisch richtig in den Klausuraufbau packen konnte. Dafür solltest du dir Zeit lassen.

Für familiäre Schwierigkeiten kannst du nichts. Aufgrunddessen nicht bestandene Klausuren sind daher nichts was in deinem Machtbereich liegen und daher m.E. nichts, worüber du dir Sorgen machen solltest. Das ist natürlich immer leichter gesagt als getan, eine Antwort werde und kann ich dir aber nicht geben.

Einen letzten Tipp will ich noch loswerden: Wenn du bei PÜs (bei uns heißen die jedenfalls so, gemeint sind die kleineren Einheiten, geleitet von Wissenschaftlichen Mitarbeitern, in denen Fälle besprochen werden) aktiv mitmachst, hast du eher eine Chance darauf, dass der PÜ-Leiter deine Fragen auch außerhalb der PÜ umfassend und verständlich beantwortet. So können übrigens auch Job-Gelegenheiten entstehen. Ich bin bei zwei Lehrstühlen tätig und habe den ersten davon von einem Wissenschaftlichen Mitarbeiter angeboten bekommen, der mich aus der PÜ kannte. Also sofern du der Typ dafür bist, aktiv mitmachen wo es geht und den Zeitplan des Studiums nicht so ernst nehmen. Es gibt nicht so wahnsinnig viele Fristen, bis wann man was geschafft haben muss, bis dahin kann und sollte man sich Zeit lassen ;)

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Bei dem ganzen Halbwissen, hier mal mein Senf als Jurist: Es mag zwar sein, dass du gem. § 19 StGB strafmündig bist, aber du bist nach wie vor strafrechtlich ein Heranwachsender, wonach für dich überhaupt nur eine Jugendstrafe infrage kommt. Diese darf gemäß § 17 Abs. 2 JGG nur verhängt werden, wenn aufgrund von schädlichen Neigungen oder schwere der Schuld Erziehungsmaßregelungen oder Zuchtmittel nicht mehr ausreichen. Wenn du nicht vorbestraft bist, ist das nicht ersichtlich. Generell ist im Jugendstrafrecht die Haft das absolut letzte Mittel bei sozusagen hoffnungslosen Fällen.

Falls es dich interessiert: Du hast durch deine Handlung mit einiger Sicherheit gem. § 146 Abs. 1 StGB wegen Geldfälschung strafbar gemacht. Darüber hinaus hast du dich gem. § 263 Abs. 1 StGB wegen Betrugs strafbar gemacht. Da dir aber nicht wirklich nachzuweisen sein wird, dass du wusstest, dass es sich um Falschgeld handelte oder du den Schein nicht doch von einem Dritten unbemerkt bekommen hast, brauchst du dir keine Sorgen machen. Es ist überhaupt so gut wie vollkommen ausgeschlossen, dass der Schein als Falschgeld enttarnt wird (je nach dem wie gut er gefälscht ist), bevor er nicht schon 5 Mal den Besitzer gewechselt hat. Dann ist er realistisch eh nicht mehr auf die zurückführbar.

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Leute ich habs gelöst. Hab das Spiel, das ich anfangs über CD runtergeladen hatte, deinstalliert und dann wieder über GOG Galaxy runtergeladen und installiert. Jetzt klappt alles wieder einwandfrei und sie leuchten wieder schön bunt.

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Also ich finde Laptop immer praktischer, da du falls du es brauchen solltest, auch wirklich gute Programme kaufen kannst. Ich denke nicht, dass apps aus dem App- oder Play Store ausreichen werden. Wegen schreiben: wenn du ein Tablett nimmst nimm auf jeden Fall eine Tastatur dazu!! Jedoch würde ich dir wirklich zu einem Laptop raten... (wirkt auch professioneller ;) )

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Du musst, wenn du ,,zum Einen" schreibst, auch ,,zum Anderen" schreiben. Da das hier nicht geht verwende sowas wie ,,zum Beispiel". Des weiteren wurden hier nicht deine Qualitäten aufgezeichnet. Schreib sowas wie: Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind für mich selbstverständlich oder irgendsowas... am Ende würde ich schreiben: Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch freue ich mich SEHR. Des Weiteren solltest du vermeiden mit ,,ich" anzufangen. Schreib solche Sätze am Besten nochmal um. Ansonsten finde ich deine Bewerbung sehr gut.

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Da ich nicht weiß, ob du einen Blutpenis (=schlaff:klein; steif: ca doppelt so lang) oder eine Fleischpenis (=schlaff: größer; steif: nicht VIEL größer als im schlaffen Zustand) hast kann ich dir sagen dass er im steifen Zustand so bei 14cm sein sollte. Wenn nicht wird er das bald sein. Übrigens das mit dem es kommt nicht auf die Länge an ist völliger Quatsch. Bei nem Winzling gibt's ja nich viel, was die Frau zu genießen hat. Wollte das nur mal eben klarstellen, damit man nicht voller Selbstbewusstsein mit nem Minidödel ins Schlafzimmer geht um dann die Reaktion der Freundin zu sehen... Das ist jetzt übrigens für die Männer mit kleinem Schwanz kein Go völlig geknickt ins Bett zu hüpfen! Das wär noch schlimmer. Einfach nicht stolz drauf sein um einem das Gewissen frei zu reden, aber mit WÜRDE tragen!

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Ich als Junge find das immer super weil man dann EINMAL nicht der depp ist der jemand anspricht sondern man anesprochen wird. Jungs finden es süß wenn mädchen direkt sind und nicht um den heißen Brei reden. Das zeugt von Selbstvertrauen was unfassbar wichtig ist! Also ohne Witz einfach hingehen und sagen hey ich find dich süß (oder wie auch immer), kann ich deine Nummer haben. FERTIG viel Erfolg!

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Er macht dauernd so Andeutungen, sagt aber er will nichts von mir...

seit einem halben jahr bin ich mit einem jungen in der klasse. inzwischen sind wir gut befreundet. vor den ferien hat er meiner freundin, die auch mit ihm sehr gut befreundet is, gesagt, dass er findet, ich hätt nen geilen arssch und geile tit***. er sagt mir auch immer dass er mich hübsch findet und so sachen. meine freundin die auch mit ihm sehr gut befreundet ist (xD) hat mir erzählt dass er auch so andeutungen gemacht hat, dass er auf mich steht und dass sie öfters gemeinsam über mich geredet haben und er dann auch sagte, er findet mich toll und halt so andre sachen. und er begrabscht mich öfter mal aus spaß (also jetzt net an den brüsten oda so aba oberschenken und so) und berührt mich öfter mal und tut als wäre es ausversehen oder ganz zufällig.... er hält sich auch viel in meiner nähe auf.

er ist echt total lustig und cool.

aber jetzt ging das gerücht in der klasse um, ich sei mit ihm zusammen, eben weil wir immer so viel zusammen machen in der schule und er mich begrabscht und wir immer ne menge spaß zam haben. ich hatte irgendwie das gefühl, dass er auf mich steht und was von mir will. aber als meine freundin die auch mit ihm sehr gut befreundet ist, ihn gefragt hat, ob er was von mir will, hat er nein gesagt, er wäre in eine andere und wenn dann würde er mich nur für eine nacht... (danach als er erfahren hat dass sie es mir gesagt hat, hat er gemeint, dass mit der einen nacht war nur ein scherz)

meine freundin hat mir das natürlich gesagt, die denkt nämlich, ich will nur mit ihm befreundet sein. wollte ich am anfang auch, aber iwi hab ich mich mit der zeit ein bissle in ihn verliebt... wenn er mich berührt bekomm ich total die sehsucht und will dass er mich länger berührt und so....

aber er sagt ja er will nix von mir... ich hab aba das gefühl, dass das net so ganz stimmt... aber ich will ja jetzt auch was von ihm... und alle sagen dass wir gut zusammenpassen würden und wenn man uns so im unterricht und so beobachtet, denkt man, wir wären zam... aba wenn er nein sagt wirds schon stimmen was er sagt... SCHEIßsE!!!! was denkt ihr??? und was soll ich tun???

danke an alle, die sich das komplett durchgelesen haben und mir ne hilfreiche antwort geben!!! :) danke

ich bin total verwirrt, weil er echt total die andeutungen gemacht hat und alles.... ich checks einfach net...

wir sind 15

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Is jetzt zwar eh schon wurst aber für alle anderen Mädchen die ein Problem Mut nem jungen haben und deswegen hier sind ganz nützlich. Aldo los gehts:  Wenn seine Angaben stimmen, siehst du gut aus. Und dass er dich aus Spaß immer wieder begrapscht macht nur ein Junge der was von dir will. Das heißt er ist tierisch geil auf dich und er steht auf dich! Sonst machen das Jungs nicht. Ich bin selber einer ;) . Es hilft beo solchen nix anderes als ihn irgendwo abends einzuladen. Dann wenn es dunkel ist nächst du es so , dass ihr so läuft dass rechts oder links von ihm eine Mauer ist. Dann drückst du ihn an die Mauer und drückst deine Hände rechts und links an die Mauer sodass er nicht nach rechts oder links ausweichen kann. Dann sagst du nicht dass du ihn liebst sondern dass du nur ihn willst! Das is was sehr viel intensiveres!

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Ist jetzt für dich zwar eh nicht mehr relevant aber für alle die auf gutefrage.net sind um sich die Kommentare durchzulesen, weil sie auch ein ,,Problem" mit einem Jungen haben, bitte nehmt euch das jetzt zu herzen!! (Bin selber ein Junge ich weiß wovon ich red). Geht auf keinen Fall zu ihm hin und sagt es ihm ins Gesicht!!!!! ALLE Jungen (mit Ausnahme, er steht auf dich) werden folgendermaßen reagieren: Ääähhhhhhhh ja...... Sry.... Aber..... Ich steh leider nicht auf dich..... Wir sollten aber Freunde bleiben. Punkt. WEIL wir auf sowas nicht vorbereitet sind! Wir sind in dieser Situation VÖLLIG perplex! Es gibt aber bestimmte Regeln mit denen man FAST jeden Jungen rumkriegt. Das dauert aber. Wenn du mit dem Jungen schon befreundet bist, kansst du die ersten 4 Punkte über springen. Wenn ihr dass nicht seid, dann nicht. 

1. Wenn ihr in einer Klasse seid und es ist Gruppenarbeit, versuche auf Biegen und brechen in seine Gruppe zu kommen. Und hilf ihm bei der Arbeit so gut du kannst. Damit hast du schonmal Pluspunkte. 2. Mach ihm NIE Komplimente über seine Augen oder sowas! Dann fliegst du sofort auf!! Höchstens über seine coole hose oder so. 3. Wenn er im Weg steht, bitte ihn, zur Seite zu gehen. Wenn er das tut SAG danke und lächel ihm kurz ins Gesicht. Also jetzt nicht strahlen aber halt höflich lächeln aber schau ihn dabei an! Klingt doof is aber so. 4. Antworte auf seine fragen an dich  (wenn welche kommen sollten) am besten leicht sarkastisch und lustig. Das bringt dir sympatiepunkte. 

5. WENN ihr befreundet seid, (TU DAS AUF KEINEN FALL WENN IHR DAS NICH NICHT SEID!!!) wuschel ihm durch die Haare! Er wird so tun als ob es ihn nervt um cool zu bleiben, aber eigentlich wird er es mögen und schön finden dass ein Mädchen es bei ihm macht (ich spreche aus Erfahrung.....). 6. Wenn du eine Freundin hat die einen Freund hat der mit deinem Schwarm befreundet ist, erzähl deiner Freundin von deinen Gefühlen zu ihr und bitte sie, ihren Freund zu bitten, ob er deinen auserwählten fragt, ob er Bock auf Kino hätte. Er würde dann halt noch seine Freundin mitbringen die noch jmd mitbringen will, und dieser jemand bist dann du. Wenn der Film dann vorbei ist wird deine Freundin mit ihrem Freund schonmal vorgehen und ihr zwei weedet weiter hinten sein. Dann, irgendwo wo es dunkel ist  (Also man sollte sich schon noch sehen können....), wirst du schnell seine Hand nehmen, anhalten, ihn an dich ranziehen, und ihm dass sagen dass du dich in ihn verliebt hast. SAG nicht ich liebe dich weil ihm das klar macht das du ihn schon die ganze Zeit liebst! Wenn du sagst du hast dich in ihn verliebt, könnte das auch erst letzte Woche gewesen sein. Und das schöne ist, Jungs sind dankbar über sowas weil sie sonst immer den ersten schritt machen müssen. Also ein Mädchen hat bei jung meist bessere Chancen als andersrum....... Auf jeden Fall an alle viel glück und wenn ihr das hier befolgt, kann fast nix mehr schief gehen 😊

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