Wie ist das da?
Mein Freund ist im Maßregelvollzug hatte Post bekommen wegen unterhaltsschulden er musst dort dann natürlich nachweisen das er es nicht zahlen kann ich weiß das dass Informations Schreiben dann seine Ex bekommt denn sie erfährt ja dadurch das er nicht zahlen kann also die Kindes Mutter so nun meine Frage er hat mit der Kindesmutter keinen Kontakt mehr & möchte auch nicht das sie erfährt wo er sich befindet er hat aber Angst das in diesem Schreiben die genaue Adresse des Maßregelvollzugs steht ist das wirklich so oder steht da nur das er es nicht zahlen kann weil er einfach nur in so einer Einrichtung ist oder steht dann wirklich die genaue Adresse?
2 Antworten
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Er soll sich an einen Betreuer/Sozialarbeiter vor Ort wenden.
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Kommt drauf an. Auch das Gefängnis ist eine Wohnanschrift, die ich über eine Auskunft beim Melderegister erfahre. Jedoch nicht immer - wann nicht, habe ich noch nicht heraus gefunden.
Dass er tätig werden muss und die Beantragung auf Null stellen sollte - weiß er ja offensichtlich. Allein der Aufenthalt im Gefängnis befreit nicht vom Unterhalt.
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Wenn sie Interesse daran hat - erfährt sie die Adresse gegen Gebühr beim Melderegister. Falls sie einen Anwalt hat ggfs durch Akteneinsicht.
Welche Möglichkeiten es hier gibt dies über Namen und Anschrift eines Betreuers zu regeln - keine Ahnung.
Sofern er noch das Sorgerecht für das Kind hat - muss sie seine Anschrift kennen.
Ja aber ob sie die Adresse erfährt ist die Frage & die Info bekommt sie ja dann denke ne vom Knast sondern wird doch bestimmt vom Amts Gericht weiter gegeben oder ?