Wie hoch kann Verkäufer Preismindern bei Rückgabe der Ware?
Wie der Name schon sagt, ich habe ein Produkt gekauft und es bei nicht gefallen zurückgeschickt. Natürlich hat das Produkt jetzt gebrauchsspuren und der Verkäufer will den zurückzuzahlenden Preis mindern, da er es nur noch als B-Ware verkaufen kann. Die Gebrauchsspuren beschränken sich auf optische Mängel (2 kleine Kratzer). Wie viel % wäre angemessen? Ich persönliche denke das eine Preisminderung zwischen 10 und 20% im Rahmen ist.
4 Antworten
es geht darum, was üblich ist, in einem solchen Fall als Preisminderung.
Dein Widerrufsrecht beruht darauf, dass Du so gestellt werden sollst, wie bei einem Kauf im Laden. Und bei einem Ladenkauf kannst Du das Teil, was immer es ist, auch nicht zusammenbauen!
Folglich hast Du da Dein Widerrufsrecht eigentlich verwirkt. Ergo: Preisminderung wird der Verkäufer vorschlagen. Das kann bis zu 70 % sein.
bei einem Ladenkauf kannst Du das Teil, was immer es ist, auch nicht zusammenbauen!
Folglich hast Du da Dein Widerrufsrecht eigentlich verwirkt.
Das stimmt so nicht.
Der Verbraucher kann die Ware in einen Zustand versetzen, so wie er sie im Laden vorfinden würde. Dadurch verwirkt er das Widerrufsrecht nicht. Ist auch recht logisch, sonst könnten Verkäufer jeden Widerruf unterlaufen.
Vgl. https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2263#
Da hier nicht geschrieben wurde, um was es sich handelt, können weder Du noch ich sagen, wie der Zustand im Laden ist. Für mich hört sich das so an, als wäre er auch im Laden nicht zusammengebaut.
Da hier nicht geschrieben wurde, um was es sich handelt
Nochmals falsch. Der OP schrieb:
Da ich es aber per Lieferung gekauft habe, muss ich es zuhause erstmal zusammenmontieren (was in einem Laden nicht der Fall wäre, da es dort ja bereits fertig dort steht).
Es reichte aber schon das Stichwort "Zusammenbau". In lokalem Geschäft läßt sich ohne ein zusammengebautes Ausstellungsstück fast nichts verkaufen.
Es ist IMHO maximal irreführend, zu schreiben ...
Folglich hast Du da Dein Widerrufsrecht eigentlich verwirkt
In lokalem Geschäft läßt sich ohne ein zusammengebautes Ausstellungsstück fast nichts verkaufen.
Tja, das ist Deine Meinung. Ich hab da eine andere.
Tja, das ist Deine Meinung. Ich hab da eine andere.
Von Interesse ist hier eigentlich nur die Meinung des Gesetzgebers und der Justiz ... und das habe ich mit dem Link aufgezeigt.
Wenn diese Spuren durch ein Testen entstanden sind, wie es auch im Laden möglich gewesen wäre, so ist das das Risiko des Händlers. Er muss die Ware innerhalb der Frist ohne Abzüge wegen der Beschaffenheit zurücknehmen.
kratzer sind keine gebrauchsspuren, sondern beschädigungen am artikel. an stelle des verkäufers würde ich es nicht mehr zurücknehmen.
Wenn du das Teil zusammenbauen musst, können Kratzer halt passieren xD
nein können sie nicht. wenn du den artikel beschädigst, dann muss er es nicht annehmen. wenn du also noch etwas bekommst, ist das extrem kulant vom verkäufer
Also muss ich nur darauf bestehen, dass der Kratzer schon war und ich bekomme den vollen Preis, da ich ansonsten davon ausgehen muss, dass der Käufer mir mein Geld nicht zurück gibt. ok.
du musst auf garnichts bestehen. das der kratzer vorher schon war wirst du sicher mit fotos beweisen können.
Muss ich nicht, als Verbraucher muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware einwandfrei war. Innerhalb der ersten 6 Monate.
tja wie willst du beweisen das sie es nicht war. du musst nachweisen das es zerkratzt ankam. kannst du das nicht, nimmt er es nicht. was du beschreibst ist gewährleistung. du willst aber eine normale retour und das hat nix miteinander zu tun
Ja ich will die Ware über mein Verbraucher-Widerrufsrecht zurück geben. Aber der Verkäufer will dazu Preisminderung ansetzten. Meine Retoure hat mit seinen Gewährleistungsrechten eigentlich ziemlich viel zu tun xD
eine retoure ist eine retoure - dazu hast du vom verkäufer eine bestimmte frist bekommen. wenn du den artikel also beschädigt hast, dann muss er garnichts zurücknehmen und kannd dies ablehnen. mit der gewährleistung hat es nichts zu tun, da du den schaden ja verursacht hast und somit verwirkt. gibt er dir etwas zurück, ist das pure kulanz des verkäufers
Wenn das zurück gesandte Teil nicht mehr verkäuflich ist, kann der Lieferant die Annahme auch verweigern. Ein Rücktrittsrecht bedeutet ja nicht, dass du ein Gerät in Betrieb nehmen darfst.
Als Verbraucher hat man ein Widerrufsrecht, da man es aus der Ferne kauft und das Produkt nicht vor Ort begutachten kann. Den Widerruf zu verweigern, weil der Kunde es benutzt hat, ist verboten.
wenn du es beschädigst, kann der verkäufer selbstverständlich die rücknahme verweigern.
Das was du sagst ergibt keinen Sinn. Wenn der Verkäufer stets, die Rücksendung der Ware ablehnen kann, weil es nicht unversehrt ist, dann ist das Recht auf Preisminderung nutzlos. Wann sonst, sollte man den Preismindern, wenn nicht bei optischen Fehlern. Wenn ich ein Auto kaufe für 40.000€ und das Fahrzeug ein Kratzer hat bei der Lieferung, kann ich als Käufer auch nicht sagen, "Du bau mir ein neuen Wagen!". Preisminderung mach da Sinn, wenn Mängel unerheblich sind, was hier der Fall ist.
Und wenn du den Kratzer bei der Lieferung nicht gesehen hast und das Auto schon angenommen hast? Dann hast du einen Kratzer im Auto und willst es zurückgeben. (Käufersicht) - Nach deiner Logik würde der Verkäufer aber jetzt sagen: "Du hast die Ware angenommen, und da du ein beschädigtes Fahrzeug zurückgeben willst, lehne ich - als Verkäufer - die Rückgabe ab. Mit dem Verweis, dass die Ware beschädigt ist."
Wenn ich es im Laden gekauft hätte, hätte ich dort bereits erkannt, dass die Ware meine Erwartungen nicht erfüllt und erst gar nicht gekauft. Da ich es aber per Lieferung gekauft habe, muss ich es zuhause erstmal zusammenmontieren (was in einem Laden nicht der Fall wäre, da es dort ja bereits fertig dort steht). Das zusammenmontieren gehört somit zum "testen" dazu. Wenn es bei der Montage zu kratzern kommt, kann der Widerrufsrecht nicht erlöschen, andernfalls könnte sonst niemand seinen Widerruf gelten machen, weil die zurückgegebene Sache "gebrauchsspuren" aufweist. Das würde den Verbraucherschutz aushöhlen und ist verboten. Was der Verkäufer aber stattdessen bekommt, ist ein Recht auf Preisminderung. Und genau darum geht es hier.