Wie hoch darf bei euch der maximale Altersunterschied in einer Beziehung sein?
Und bitte keine Antworten von Pedos
12 Antworten
In der Jugend solange beide nicht 18 sind, sind 2 Jahre für mich die absolute Schmerzgrenze. Die eine Person darf netmal leichtes Alkohol kaufen während die andere ihren Führerschein hat, sowas wie 15/17 finde ich nicht gut, 12/14 14/16 16/18 usw.
Danach ist es natürlich viel freier aber mehr als 10 bis 15 Jahren (ab 30-40) sollten es nicht sein
Bin in meinen Zwanzigern. Mein Partner sollte in meinem Alter sein, aber wenn er 5-6 Jahre älter wäre, ist das nicht schlimm.
Wie hoch darf bei euch der maximale Altersunterschied in einer Beziehung sein?
Da es hier um das Dürfen, also offensichtlich um eine Rechtsfrage geht, lautet die juristische Antwort auf diese Frage: Das eigene Alter minus 14 Jahre.
Ab 14 Jahren gibt es nach oben hin grundsätzlich keine Grenzen mehr, da § 176 StGB nicht mehr greift, weil jeder Mensch ab 14 das sexuelle Selbstbestimmungsrecht hat. Nur in Ausnahmefällen (Zwangslage, Bezahlung, Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung) liegt eine Strafbarkeit nach § 182 StGB vor. Dann noch wenn ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis wie beispielsweise Lehrer - Schüler besteht.
Wenn jedoch die 14-jährige behauptet gegen ihren Willen Sex gehabt zu haben und die Eltern anzeige erstatten, wird der Volljährige schon rechtliche Probleme bekommen.
Das bezweifle ich.
Dürfte schwierig werden, zu beweisen das der Sex einvernehmlich war.
Du hast das Prinzip: "in dubio pro reo" oder auf Deutsch "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht verstanden.
Man muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern es muss einen die Schuld für eine Verurteilung bewiesen werden.
Keine Ahnung was in Deutschland passiert, mit einem Bein steht man sicherlich schon im Knast.
Nein. Steht in dem Fall Aussage gegen Aussage ohne weitere Beweise wird das ein so genannter Freispruch zweiter Klasse, weil die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Man wird trotzdem eine Menge ärger haben. Ich würde auch nie mit einer Minderjährigen ins Bett gehen, die ich nicht kenne. Es gibt wahrscheinlich Mädels, die einen erpressen wollen und es vor Gericht drauf anlegen. Ärger hat man dann so oder so.
Hier war eine Rechtsfrage gestellt und ich habe die Rechtslage erläutert.
Was jeder selbst mit dieser Information macht, muss er entscheiden.
Ich persönlich würde aus moralischen Gründen auch nicht mit einer Minderjährigen in die Kiste hüpfen. Nach Moral war hier aber nicht gefragt, sondern nach dem Dürfen, also der Legalität.
Danke für die Antwort. Über Moral kann man sich streiten. Wenn es legal und einvernehmlich geschieht, würde ich mich darauf einlassen. Interessentinnen gab es schon so einige.
Diese Faustregel mit x/2 + 7 haut meistens ganz gut hin finde ich. In Sonderfällen vielleicht Ausnahmen
Hatte immer bei den Partnern einen Altersunterschied von 4 bis 6 Jahre älter.
Gleich alt wäre natürlich auch kein Problem
Wenn jedoch die 14-jährige behauptet gegen ihren Willen Sex gehabt zu haben und die Eltern anzeige erstatten, wird der Volljährige schon rechtliche Probleme bekommen. Dürfte schwierig werden, zu beweisen das der Sex einvernehmlich war. Keine Ahnung was in Deutschland passiert, mit einem Bein steht man sicherlich schon im Knast.