Wie genau nennt sich der Farbton von dieser Türklinke die man dort oben rechts im Bild sehen kann!?

7 Antworten

Ich denke nicht, das Lena es genehmigt hat, ihr Bild hier reinzustellen.


Superhasenmaus  28.05.2025, 20:14

Man könnte schon an Stalking denken.

Sunnyday1981  28.05.2025, 20:30
@Superhasenmaus

Das wäre dann eine Straftat. Da sollte man GF vielleicht mal einschalten und diesen Account an das Management von Lena weiterleiten

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 21:00
@Sunnyday1981

Ist alles in Ordnung bei euch? Ich habe das Foto deshalb genommen weil meine Eltern zuhause die gleichen Klinken haben, und wir schon öfter darüber diskutiert hatten was das wohl für eine Farbe wäre. Klar, ich hätte auch selber mal ein Foto machen können, da war ich aber immer zu faul für.

Sunnyday1981  28.05.2025, 21:05
@JessicaWolff

Es ist aber nicht erlaubt, fremdes Eigentum zu verwenden und zu verbreiten! Der GRUND ist egal.

Dafür können 5-Stellige Geldstrafen drohen.

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 21:08
@Sunnyday1981

das kommt immer auf die Umstände an an. Es ist erlaubt Dinge zu zitieren oder darauf sich zu beziehen, wenn man es in einen bestimmten Kontext (z.B. Fragen oder Kommentare) einbettet. Ich benutze das Foto ja nicht einfach kommentarlos als Dekoration oder so - das wäre tatsächlich nicht zulässig. "Geldstrafen" und zivilrechtliche Ansprüche wären auch zwei verschiedene Paar Schuhe, das kommt sicher noch hinzu. ;)

Sunnyday1981  28.05.2025, 21:30
@JessicaWolff

Du hast eine Person des öffentlichen Lebens gezeigt. Du hast nur nach einem kleinen DIng auf dem Foto gedeutet, womit die Person darauf, unrelevant gewesen wäre.

Es bestand KEINERLEI Grund Lena zu zeigen. Die Türklinke hättest du auch ohne sie zeigen können.

Du hast IHR URHEBERRECHT verletzt.

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 21:35
@Sunnyday1981

Lass uns doch mal ein paar Gänge zurückschalten ;) Wer wäre denn in diesem Fall überhaupt der Inhaber des Urheberrechts?

Sunnyday1981  28.05.2025, 21:53
@JessicaWolff

Lena Meyer-Landrut und falls es ein kommerzielles Bild ist, Lenas Management.

Nur SIE bzw ihre Management darf entscheiden, wer das Bild verwendet.

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 21:57
@Sunnyday1981

Ahja. Interessant. Gut dass du da so fachkundig bist und das alles so genau weißt. Mal ein kleines Gedankenspiel: Wie würde sich denn die Verwendung eines Selbstauslösers auf das Urheberrecht sowie sonstige Leistungsschutzrechte auswirken?

Sunnyday1981  28.05.2025, 22:21
@JessicaWolff

-.-" Hat doch mit der Frage hier rein gar nichts zutun.

Du verstehst rein gar nicht was gemeint ist. Und nur weil du meinst die Dinge verdrehen zu müssen und dich raus winden zu wollen, bleibt es unrecht was du getan hast.

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 22:26
@Sunnyday1981

Du warst die jenige die plötzlich vorwurfsvoll mit konkreten juristischen Fachbegriffen kam, nicht ich. Es ist mir auch etwas rätselhaft, wie sich die Thematik Urheberrecht angeblich verändern würde, wenn ich den betreffenden Gegenstand aus dem Foto rausgeschnitten hätte.

Ich tippe auf Edelstahl, gebürstet!


JessicaWolff 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 20:58

also "Chrome" ist das auf keinenfall?

Aluminium, gebürstet.

Aber lass doch mal die arme Lena in Ruhe. Kein Wunder, dass sie ein Jahr verschwunden war.